Archive for Dezember 2018

Zahl der Adoptionen ist in Berlin deutlich gestiegen

Posted on Dezember 29, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Bewerber, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: |

logoRBB24 berichtet in einem Artikel vom 28.12.2018, dass aus dem aktuellen Statistischen Jahrbuch hervorgeht, dass die Zahl der Adoptionen in Berlin deutlich von 84 (2016) auf 106 Kinder (2017) angestiegen ist.

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EVAP-Informationstage für Adoptions- und Pflegeelternbewerber 2019

Posted on Dezember 28, 2018. Filed under: Bewerber, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoDer Evangelische Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e.V. in Düsseldorf veranstaltet im Jahr 2019 folgende vier Informationstage für Adoptions- und Pflegeelternbewerber:

  • Montag, 28.01.2019
  • Montag, 20.05.2019
  • Montag, 19.08.2019
  • Montag, 18.11.2019

Die Informationstage können nur nach vorheriger Anmeldung beim Evangelischen Verein besucht werden.

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Film „Mit Bilderbuch und Touchscreen – Junge Kinder und Medien“ jetzt auch per Streaming

Posted on Dezember 26, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie | Schlagwörter: , |

logoDer Film „Mit Bilderbuch und Touchscreen – Junge Kinder und Medien“ ist ab sofort auch per Streaming erhältlich: https://vimeo.com/ondemand/bilderbuchundtouchscreen

„Mit Bilderbuch und Touchscreen“ gibt mit dokumentarischen Beobachtungen, Interviews und Trickfilmsequenzen praktische Anregungen, wie ein gesundes Aufwachsen mit Medien gelingen kann. Ziel ist es, Familien mit jungen Kindern einen reflektierten und selbstbestimmten Umgang mit Medien zu ermöglichen und aufzuzeigen, wie die Chancen digitaler Medien genutzt und wie Kinder vor schädigenden Einflüssen geschützt werden können. Stichworte sind unter anderem „Gemeinsam schauen“, „Verarbeitung fördern“, „Regeln aushandeln“ und „Medien kreativ nutzen“.
Der Film von Anja Hansmann und Susanne Richter (libellefilm Berlin) entstand im Auftrag der Deutschen Liga für das Kind. Der Film ist auch als DVD erhältlich unter: www.fruehe-kindheit-online.de

Quelle: Deutsche Liga für das Kind vom 20.12.2018

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AGJ-Diskussionspapier „Familienunterstützung in der Lebenswelt von jungen Menschen und ihren Familien. Hilfen zur Erziehung als Bestandteil einer ganzheitlichen Infrastruktur“

Posted on Dezember 23, 2018. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

logoIm Mittelpunkt des am 19.12.2018 veröffentlichten Papieres der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ steht die Frage, wie es gelingen kann, lebensweltorientierte Strukturentwicklungen, niederschwellige Hilfen im Sinne des § 16 SGB VIII, Regelangebote der Kinder- und Jugendhilfe in den Stadtteilen und individuelle Unterstützungsleistungen der Hilfen zur Erziehung anschlussfähig zu gestalten bzw. so miteinander zu verschränken, dass ein bedarfsgerechtes Spektrum an Leistungen mit einem tatsächlichen und nachvollziehbaren Mehrwert für Kinder, Jugendliche und ihre Familien entsteht.

Dazu werden in dem Papier Thesen vorgestellt, wie diese wirkungsvolle Unterstützung in der Lebenswelt von Familien ermöglicht werden kann. Die Thesen betreffen die Flexibilisierung der Hilfe zur Erziehung, die „seismographische“ Funktion des ASD/RSD, die bereichs- und ressortübergreifende Planung sowie die Kooperation und Verknüpfung von Angeboten.

zum Diskussionspapier

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AFET-Zwischenruf: Ohne Fachkräfte keine qualifizierte Kinder- und Jugendhilfe!

Posted on Dezember 22, 2018. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

logoDer AFET-Vorstand hat am 12.12.2018 einen durch eine Vorstands-AG vorbereiteten Zwischenruf – Ohne Fachkräfte keine qualifizierte Kinder- und Jugendhilfe! verabschiedet. Der AFET nimmt mit diesem Positionspapier fachpolitisch Stellung. Der Zwischenruf richtet sich an Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und Hochschulen; er benennt Problemlagen und stellt Forderungen an die Akteure, damit die Handlungsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch zukünftig erhalten bleibt. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf den erzieherischen Hilfen.

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Weiterer Anstieg der Hilfen zur Erziehung, aber 2017 geringere Zuwächse in der Heimerziehung – Kurzanalyse der AKJStat zu den Daten 2017 erschienen

Posted on Dezember 20, 2018. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: , , |

logoDas Statistische Bundesamt hat am 06.12.2018 die neuen Daten zu den Hilfen zur Erziehung des Jahres 2017 veröffentlicht. Mit einer Zahl von 1.118.347 jungen Menschen, die 2017 eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch genommen haben, sind rund 35.170 Leistungen mehr als im Vorjahr gezählt worden (+3%). Sowohl die ambulanten Hilfen als auch die Fremdunterbringung sind im Vergleich zum Jahr 2016 um jeweils 4% gestiegen. Gleichwohl fällt der Fallzahlenanstieg bei der Fremdunterbringung moderater aus als noch zwischen 2014 und 2016.

Die Kurzanalyse steht hier zum Download zur Verfügung.

Für weitere Informationen können die Standardtabellen zu den Hilfen zur Erziehung 2017 auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden.

Quelle: Arbeitsstelle Kinder-und Jugendhilfestatistik

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„Den Alltagskonflikten die Schärfe nehmen“ am 02.02. in Hanau

Posted on Dezember 18, 2018. Filed under: Fortbildung, Hessen, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

logoDas Zentrum für Traumapädagogik Welle gGmbH bietet am 02.02.2019 in Hanau eine Fortbildung speziell für Pflegeeltern unter dem Titel „Den Alltagskonflikten die Schärfe nehmen“ an. Dabei geht es um die Bedeutung und den Umgang mit traumatischen Übertragungen und Gegenreaktionen in Einrichtungen der Erziehungshilfe.

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Einladung ins Theater: KulturZeit für Pflege- und Adoptivfamilien

Posted on Dezember 17, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

logoKulturZeit lädt Pflege- und Adoptiveltern und ihre Kinder zu einer gemeinsamen Reise durchs Theater ein!

Am Samstag, den 26.01.2019, besuchen können sie das Stück Robinson Crusoe (10+) im Theater an der Parkaue in Berlin-Lichtenberg besuchen.

Im Vorfeld kann man in einer Familienführung hinter die Kulissen des Hauses blicken. Im Anschluss an die Vorstellung können die Zuschauer die Schauspieler mit Fragen löchern, bevor sie den Abend bei Buffet und Getränken gemeinsam ausklingen lassen. Das Programm beginnt um 14:30 Uhr und endet um 19:30 Uhr.

Anmeldungen per E-Mail bis zum 10.01.2019 an Kulturzeit@kmm-hamburg.de.
Schnell sein lohnt sich, die Karten sind leider begrenzt. Sämtliche Kosten werden von der Gemeinnützigen Gesellschaft EmMi LuebesKind übernommen.

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„Familienrecht“ am 23.02. in Augsburg

Posted on Dezember 17, 2018. Filed under: Bayern, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logoPfad für Kinder Pflege- und Adoptivfamilien in Augsburg und Umgebung e.V. lädt am 23.02.2019 ein zur Fortbildung „Familienrecht„.

Das Pflegekindschaftsrecht gehört zu den seltenen Rechtsgebieten, welches sowohl durch das Familienrecht als auch das Öffentliche Recht geprägt ist. Hierdurch ergeben sich einerseits Schnittstellen, andererseits aber auch Widersprüche. So geht das Familienrecht grundsätzlich davon aus, dass der Verbleib des Kindes in einer Pflegefamilie nur vorübergehender Natur ist, während man im Öffentlichen Recht versucht, auch eine langfristige Perspektive zu entwickeln. Über allem steht das Verfassungsrecht mit seinen Grundrechtsgarantien.

Aufgrund der geschilderten Gemengelage ergeben sich spezifische Problemkonstellationen wie im Umgangsrecht oder bei der elterlichen Sorge, aber auch Besonderheiten im Verfahrensrecht.

Das Seminar dient dazu, Zusammenhänge transparent zu machen und Strukturen zu erkennen, die es den Teilnehmern ermöglicht, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und im Bedarfsfall zu realisieren.

Das Seminar findet von 10-16 Uhr im Haus Tobias in Augsburg statt. Kinderbetreuung ist möglich.

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Bundesfamilienministerium: Mit starken Strukturen gegen Kindesmissbrauch

Posted on Dezember 16, 2018. Filed under: Kinderschutz, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

logoSexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist auch in Deutschland immer noch trauriger Alltag – in der analogen wie in der digitalen Welt. Deshalb hat das Bundeskabinett am 12.12.2018 das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegte „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ beschlossen. Kern ist die dauerhafte Einrichtung des Amtes einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Bundesfamilienministerin Giffey betont: „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist grausam und reißt Wunden, die oft ein ganzes Leben lang nicht verheilen. Es geht nicht um bedauernswerte Einzelfälle, sondern um ein großes gesamtgesellschaftliches Problem. Wenn wir von etwa einer Million betroffener Kinder sprechen, müssen wir uns klarmachen, dass statistisch gesehen in jeder deutschen Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder sitzen. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt die Strukturen auf Bundesebene spürbar stärken und damit auch ein klares Signal gegen Kindesmissbrauch setzen. Die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten hat in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass das Thema aus der Tabuzone geholt wurde und Verbesserungen bei Schutz und Hilfe, beispielsweise in Schulen, geschaffen wurden. Wir müssen uns mit aller Kraft dafür einsetzen, damit jedes Kind frei von sexualisierter Gewalt aufwachsen kann.“

Unabhängiger Beauftragter Johannes-Wilhelm Rörig „Ich danke der Bundesregierung und Bundesfamilienministerin Dr. Giffey für diese wichtige Entscheidung. Der heutige Kabinettbeschluss zeigt, dass sich unser Blick auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren grundlegend geändert hat. Das enorme Ausmaß und die schweren Folgen sind in Politik und Gesellschaft angekommen. Das ist den vielen Kinderschützern und Mitstreitern zu verdanken, vor allem aber den Betroffenen und ihrem Mut, über das erlittene Leid zu sprechen. Die dauerhafte Einrichtung der Stelle einer/eines Missbrauchsbeauftragten in Deutschland ist für mich ein starkes „Ja“ der Bundesregierung, dem Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche künftig eine hohe Priorität einzuräumen. Kinder haben ein Recht auf unseren Schutz und unsere Hilfe. Hierfür brauchen wir Strukturen, die sich dauerhaft dafür einsetzen.“

Im „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ bleibt der/die Unabhängige Beauftragte eine zentrale Säule. Er/Sie wird die Bundesregierung bei der Verbesserung von Schutz und Hilfen unterstützen, Handlungsbedarfe identifizieren und weiterhin wichtige Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit leisten.
An der Seite des/der Unabhängigen Beauftragten wird zudem auch weiterhin ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat arbeiten, der dauerhaft eine strukturierte Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Bundesfamilienministerin Giffey beruft hierzu 12 bis 18 Personen, die in der Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben.

Zudem wird die Laufzeit der vom Unabhängigen Beauftragten berufenen Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bis Ende 2023 verlängert. Die Kommission soll weiterhin über Ausmaß, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige aufklären, Betroffene anhören, Wege zur Anerkennung des Unrechts aufzeigen, Forschungslücken identifizieren und Empfehlungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sowie deren Aufarbeitung unterbreiten.

Im Jahr 2017 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) etwa 13.000 Fälle sexuellen Missbrauchs angezeigt sowie fast 8.000 Fälle von Missbrauchsabbildungen, sog. Kinder- und Jugendpornografie. 1.600 Opfer waren jünger als sechs Jahre. Aktuelle Forschungen lassen den Schluss zu, dass jede/r siebte bis achte Erwachsene in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und Jugend hat einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Chancen von betroffenen Menschen und belastet sie häufig ein Leben lang.

Weitere Informationen und Hilfeangebote finden Sie unter: www.beauftragter-missbrauch.de, www.aufarbeitungskommission.de, www.hilfeportal-missbrauch.de

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 12.12.2018

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Stellungnahme der Fachgruppe Erziehungsstellen / Pflegefamilien zum „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts“

Posted on Dezember 15, 2018. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

logoDie Fachgruppe Erziehungsstellen / Pflegefamilien in der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen nimmt Stellung zum zweiten Diskussionsteilentwurf vom 03.09.2018 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts“:

Im Fokus der Fachgruppe Erziehungsstellen / Pflegefamilien steht die Beurteilung des geplanten Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts im Hinblick auf die Auswirkungen für die Praxis des Pflegekinderwesens. Insofern beziehen wir uns im Folgenden auf die dafür besonders relevanten Gesetzesvorschläge §§1778, 1794, 1797, 1798, 1804 BGB-E.

Das Kooperationsgebot des §1797 erachten wir für sinnvoll. Erfahrungen aus der Praxis belegen, dass eine gute Kooperation wesentlich für das Gelingen der Zusammenarbeit zwischen Vormund und Pflegeperson ist. Es ist wichtig und für das Mündel von Vorteil, wenn ein Vormund auch die Einschätzung der mit dem Kind zusammen lebenden und im Alltag Verantwortung tragenden Pflegeeltern in seine Entscheidung mit einbezieht.

Der §1778 BGB-E soll die Möglichkeit schaffen, Teile der Sorgeangelegenheiten vom Vormund auf die Pflegeperson zu übertragen. In der Praxis würde dies voraussichtlich vor allem für die Gesundheitsfürsorge in Anspruch genommen werden. Allerdings wird durch Absatz 2 und der Notwendigkeit Entscheidungen von erheblicher Bedeutung gemeinsam mit dem Vormund treffen zu müssen die Praxis eher komplizierter und aufwändiger als sie heute schon ist. Allein die Frage nach der Einschätzung welche Entscheidungen „von erheblicher Bedeutung“ sind, kann zu Meinungsverschiedenheiten führen und die Abstimmung darüber bedeutet eher zusätzlichen Aufwand als notwendige Klarheit. Diese Regelung stellt also keinen wesentlichen Unterschied zur bestehenden Praxis der Alltagssorge durch die Pflegeeltern dar. Dass das Recht der Alltagssorge künftig im §1798 ausdrücklich benannt wird ist zu begrüßen.

Grundsätzlich soll durch die neue Gesetzgebung die Stellung der Pflegeperson gestärkt werden. Dieses Ziel ist erstrebenswert, wird aber nach Einschätzung der Fachgruppe Erziehungsstellen / Pflegefamilien durch den §1778-E nicht zu erreichen sein. Dass in Folge von Meinungsverschiedenheiten die Entscheidung nach §1794 BGB-E durch das Familiengericht getroffen werden soll halten wir für nicht zweckdienlich, formalistisch und zeitlich viel zu langwierig.

Die Idee des §1804, dass das Familiengericht den jährlichen Bericht des Vormunds altersentsprechend mit dem Mündel besprechen soll, kann grundsätzlich als Stärkung und Partizipation des Mündels verstanden werden. Allerdings sollte diese Besprechung als Möglichkeit für das Mündel verstanden sein und nicht als Pflicht, d.h. der Wunsch des Mündels ist ausschlaggebend. Voraussichtlich werden viele Mündel in Pflegeverhältnissen in ihrem Wunsch nach Normalität folgend ein weiteres Gespräch ablehnen, das ihre besondere Lebensform thematisiert.“
Weiterführende Informationen

Die Stellungnahme der IGfH-Fachgruppe aber auch weitere Stellungnahmen zur Reform des Vormundschaftsrechts sind auf der Webseite der IGfH abrufbar.

Quelle: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. vom 10.12.2018

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„Menschen mit FASD bedarfsgerecht begleiten“ am 14.02. in Kassel

Posted on Dezember 14, 2018. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen |

logoDas Bildungsinstitut inForm der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. veranstaltet am 14.02.2019 in Kassel u.a. zusammen mit FASD Deutschland e.V. den Fachtag „Menschen mit FASD bedarfsgerecht begleiten – Ein Fachtag zu den konzeptionellen und strukturellen Anforderungen an Dienste und Einrichtungen„.

Der Fachtag richtet sich an alle, die von bestehenden Erfahrungen profitieren und an einer Weiterentwicklung der Angebotslandschaft für Menschen mit FASD mitwirken wollen. Ganz besonders angesprochen sind Geschäftsführungen, Leitungskräfte und Fachzuständige aus den Hilfefeldern der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe.

nähere Informationen

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Bei digitalem Spielzeug auf Datenschutz achten

Posted on Dezember 14, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

logoViele Kinder wünschen sich zu Weihnachten Smart Toys mit WLAN, GPS und Bluetooth. Doch vernetztes Kinderspielzeug ist auch mit Risiken verbunden. SCHAU HIN!, der Medienratgeber für Familien, empfiehlt, Geräte vor dem Kauf auf Alterstauglichkeit und Datenschutz zu prüfen.

Durch die Interaktion mit vernetzten Puppen oder das spielerische Programmieren von Robotern nutzen Kinder schon früh digitales Spielzeug. Hier gilt es für Eltern, aufmerksam zu bleiben. „Vernetzte Geräte können Risiken für Jugend- und Datenschutz bergen und sind für jüngere Kinder nicht geeignet. Am besten überlegen Eltern, ob internetfähiges Spielzeug überhaupt sinnvoll ist“, empfiehlt SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer. Internetfähige Geräte sind generell erst ab zehn Jahren zu empfehlen, wenn die meisten Kinder schon genug Online-Erfahrung haben, Risiken kennen und wissen, wie sie ihre Daten schützen können.

Produkte vorher prüfen
„Elektronische Spielzeuge sollten auf das Spielverhalten des Kindes und dessen Bedürfnisse abgestimmt und einstellbar sein. Sonst sind die Aktionsmöglichkeiten sehr begrenzt und die Irritation beim Spielen groß. Einen echten Spielkameraden oder die Begleitung durch die Eltern können sie allemal nicht ersetzen“, so Langer. Wichtig ist, dass Eltern sich schon vor dem Kauf darüber informieren, ob der Anbieter Jugend- und Datenschutz bei seinen Spielzeugen einhält. Handhabung und Inhalte müssen zum Alter und der Medienerfahrung des Kindes passen. Vorgespeicherte Inhalte sollten sich entfernen und ergänzen lassen. Eine gute Orientierung bei der Auswahl passender Geräte und Software bieten Fachmagazine im Internet sowie renommierte Kindersoftwarepreise wie der Pädagogische Medienpreis.

Über die Apps informieren
Viele Smart Toys werden mithilfe von Apps über Smartphone oder Tablet gesteuert. Daher ist es wichtig, die Apps vor dem Kauf genau zu prüfen. Durch die Installation der App wird die Datenschutzerklärung des Herstellers automatisch akzeptiert. Informationen zu den Zugriffsrechten der jeweiligen Apps für Spiele lassen sich für Android-Geräte im Google Play Store vor dem Kauf des Spielzeugs prüfen. Bei Apple-Geräten lassen sich die Informationen in den Einstellungen des Geräts nach der Installation einsehen und wieder entziehen, Das gilt jedoch nicht für die Systemberechtigungen. Hilfreich sind hier auch Bewertungen anderer NutzerInnen. „Seriöse Hersteller stellen zudem Transparenz her und informieren schon auf den Verpackungen genau darüber, welche Daten wie genutzt werden“, erklärt SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer. Hinweise, ob Produkte aktuell Gefahren bergen, bietet das Internetangebot „Surfen ohne Risiko“.

Auf Datenschutz achten
Eltern können über die Datenschutzerklärung auch in Erfahrung bringen, ob etwa Standort oder Sprachaufnahmen ausgewertet werden. SCHAU HIN! rät Eltern, sich vorab umfassend zu informieren und die internetfähigen Smart Toys abzuschalten, wenn sie nicht in Gebrauch sind. Dann können keine Daten gesammelt werden. Kuscheltiere und Puppen, die mit Kindern kommunizieren, können fehleranfällig sein und von außen manipuliert werden. Über ungeschützte Funkverbindungen von Bluetooth oder WLAN können Fremde direkten Zugriff auf Kamera oder Mikrofon des Spielzeugs bekommen, das Kind ausspionieren oder mit ihm in Kontakt treten. Da das Spielzeug harmlos wirkt, können Kinder dazu verleitet werden, Geheimnisse zu verraten.

Wichtig ist, dass Kinder ihre Freizeit nicht zu einseitig gestalten und über unterschiedliche Beschäftigungen verschiedene Impulse erhalten. Deshalb sollten das Spielen im Freien, das Treffen mit Freunden, Sport oder die Hausaufgaben nicht zu kurz kommen.

SCHAU HIN! traf sich mit der Familienministerin Dr. Franziska Giffey, der Bloggerin Patricia Cammarata und dem YouTuber Fabian Siegismund im Computerspielemuseum, um über digitales Spielzeug zu Weihnachten und andere Fragen zum Thema Medienerziehung zu sprechen. Das Video finden Sie bei YouTube.

Unter www.schau-hin.info/weihnachten finden Eltern und Erziehende einen Wunschzettel-Check sowie weitere Informationen zum Umgang mit Games und anderen Mediengeschenken. Außerdem gibt es beim Adventskalender tolle Preise zu gewinnen.

„SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der beiden öffentlich-rechtlichen Sender Das Erste und ZDF sowie der Programmzeitschrift TV SPIELFILM. Der Medienratgeber für Familien unterstützt seit 2003 Eltern und Erziehende dabei, ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken.

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TV-Tipp: „Wenn Kinder in Pflegefamilien aufwachsen“

Posted on Dezember 13, 2018. Filed under: Bewerber, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

logoIn der Landesschau Rheinland-Pfalz vom 13.12.2018 erzählt Familie Hens wie das so ist „Wenn Kinder in Pflegefamilien aufwachsen“. Pflegevater Thomas Hens ist Vorstandsmitglied im PFAD Bundesverband.

zur Sendung in der Mediathek (4.41 min)

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Herkunft entscheidet über Zukunft: Datenreport 2018 – Sozialbericht für Deutschland erschienen

Posted on Dezember 12, 2018. Filed under: Forschung, Netzwerke, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

logoIn Deutschland leben immer weniger Kinder. Ihre derzeitige und zukünftige Lebenssituation wird immer noch entscheidend durch ihre soziale Herkunft geprägt. So steigen die Chancen von Kindern auf hohe Bildungsabschlüsse, wenn die Eltern selbst einen hohen Bildungsstand haben. Kinder aus Elternhäusern mit niedrigerem sozioökonomischem Status haben zudem schlechtere Chancen, gesund aufzuwachsen. Das subjektive Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen in den Schulen variiert stark nach Schulform. Trotz guter Wirtschaftslage stagniert der Anteil der armutsgefährdeten Kinder. Kinder und Jugendliche in Haushalten mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern sind dabei am stärksten von Armut gefährdet.

Dieses Bild zeichnet der »Datenreport 2018 – ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland«. Fachleute aus amtlicher Statistik und Sozialforschung haben darin Zahlen und Fakten zu wichtigen Lebensbereichen zusammengestellt, unter anderem zu Kindern. Der Datenreport wird herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt (Destatis), dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und dem Soziooekonomischen Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Im Jahr 2017 waren 14,4% der Kinder unter sechs Jahren armutsgefährdet. Für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren lag dieser Anteil bei 14,5 %. Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren waren mit 16,7% überdurchschnittlich armutsgefährdet. Im Durchschnitt waren 15,2% aller Menschen unter 18 Jahren von Armut bedroht.

Mittlerweile haben 36 % aller Kinder in Deutschland einen Migrationshintergrund. Das bedeutet, dass das Kind selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Kinder mit Migrationshintergrund (33,3%) sind häufiger armutsgefährdet als Kinder ohne Migrationshintergrund (12,7%).

Kinderarmut ist nicht ausschließlich materielle Armut und somit auch nicht nur mithilfe materieller Leistungen zu lösen. Materieller Mangel kann zu sozialer Stigmatisierung führen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Frage nach kultureller, sozialer, aber auch politischer Teilhabe, die für in Armut lebende und von Armut gefährdete Kinder und Jugendliche besonders erschwert wird. Armut wirkt in alle Bereiche des Lebens, sie beeinflusst Bildungs- und Lebenschancen stark.

Der Datenreport steht im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/datenreport), des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (www.wzb.eu/datenreport) und der Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de/datenreport2018) kostenfrei als Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für politische Bildung vom 14.11.2018

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Im Jahr 2017 wurden in Niedersachsen 366 Kinder und Jugendliche adoptiert

Posted on Dezember 11, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Niedersachsen, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

logoHANNOVER. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) wurden im Jahr 2017 in Niedersachsen 366 Kinder und Jugendliche adoptiert, 187 Mädchen und 179 Jungen.

91,8% der adoptierten Minderjährigen besaßen die deutsche und 8,2% eine ausländische Staatsangehörigkeit. Zum Zeitpunkt der Adoption waren 40,7% der adoptierten Kinder jünger als drei Jahre und 9,0% zwischen drei und fünf Jahre alt. Im Grundschulalter von sechs bis elf Jahren befanden sich 26,8% der adoptierten Kinder, und 23,5% waren zwölf Jahre oder älter.

61,7% wurden von der Stiefmutter bzw. dem Stiefvater adoptiert und knapp 37% standen in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern. Lediglich 5 Kinder bzw. Jugendliche waren mit den Adoptiveltern verwandt. Zwei Drittel der unter 3-Jährigen wurde von Personen adoptiert, die nicht mit ihnen verwandt waren.

Am Jahresende 2017 waren insgesamt 67 Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkt, sieben weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl der in Adoptionspflege untergebrachten Kinder und Jugendlichen belief sich auf 196 Minderjährige.

Eine Adoptionspflege beginnt mit dem Zeitpunkt, wenn ein Kind von seinen Eltern formal zur Adoption freigegeben und im Haushalt der vorgesehenen Adoptivfamilie aufgenommen worden ist und endet mit dem Beschluss des Vormundschaftsgerichts. Dieser Zeitraum soll den neuen Eltern und dem Kind Zeit geben, sich als „neue Familie“ zu finden.

Im Jahr 2017 wurden 390 Adoptionsbewerbungen vorgemerkt. Das waren 16,5% weniger als im Jahr 2016.

Quelle: Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen vom 10.12.2018

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DV zur Reform des Vormundschaftsrechts: Mehr Rechte für Kinder und Jugendliche

Posted on Dezember 11, 2018. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

logoBerlin – Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt in seiner Stellungnahme den Vorstoß des BMJV zu einer umfassenden Reform des Vormundschaftsrechts und bewertet positiv, dass die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen gestärkt werden. Damit wird ein Perspektivwechsel hin zum Kind bzw. Jugendlichen als Subjekt der Vormundschaft vollzogen. Zudem wird die Auswahl des am besten geeigneten Vormunds durch das Familiengericht verbessert und der Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft ausdrücklich geregelt. Ebenfalls positiv sei die Möglichkeit, die Angelegenheiten der Personensorge im Einzelfall dem Wohl des Kindes entsprechend unter mehreren Personen aufzuteilen.

„Wir brauchen ein Vormundschaftsrecht, das den Lebensrealitäten der unter Vormundschaft stehenden Kinder und Jugendlichen Rechnung trägt“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Diese Kinder und Jugendlichen haben Rechte, und sie sollten sich auch darauf berufen können.“

Das geltende Vormundschaftsrecht stammt aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches um 1900. Trotz weitreichender Änderungen folgt der Gesetzestext nach wie vor dem Leitbild des ehrenamtlichen Vormundes, der den – in der Regel verwaisten – Mündel in seinen Haushalt aufnimmt, seine rechtliche Vertretung übernimmt und sein Vermögen verwaltet. Damit trägt das Gesetz nicht der Tatsache Rechnung, dass vielen Vormundschaften ein Entzug des elterlichen Sorgerechts vorangeht.

Die ausführliche Stellungnahme ist abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-08-18_vormundschaftsrechtsreform.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 07.12.2018

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Petition „Schnellere Entscheidungen für das Kindeswohl“

Posted on Dezember 11, 2018. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

logoEine Bereitschaftspflegemutter aus NRW hat die Petition „Schnellere Entscheidungen für das Kindeswohl“ verfasst, die um eine schnellere Bearbeitung der Fälle von Kindern in familiärer Bereitschaftspflege durch Jugendämter und Gerichte bittet.

Hier kann man die Petition mitzeichnen:

https://www.openpetition.de/petition/online/schnellere-entscheidungen-fuer-das-kindeswohl

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Mehr Rechtssicherheit für Kinder vor Familiengerichten – Forderungskatalog der Kinderkommission einstimmig verabschiedet

Posted on Dezember 11, 2018. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

logoDie Kinderkommission des Bundestags setzt sich dafür ein, dass Kinder künftig mehr Sicherheit haben, wenn sie von Familiengerichten angehört werden. Richter, Sachverständige und Verfahrensbeistände sollen eine verbindliche und hochwertige Qualifizierung erhalten. „Zu oft, das haben die Expertengespräche der Kinderkommission ergeben, erhalten Kinder nicht die ihnen eigentlich zustehende Unterstützung. Wenn sie zu ihrem Schutz in Obhut genommen werden sollen, wenn es um Unterhaltsregelungen geht oder wenn sie zu Gewalt- und Missbrauchstaten befragt werden: Häufig können sie ihren Willen nicht bekunden oder werden in ihren Äußerungen nicht ernst genommen. Das wollen wir ändern“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann, unter deren Vorsitz die Kinderkommission jetzt ihre Stellungnahme zur Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren (pdf) verabschiedet hat.

„Ich bin meiner Kollegin und den Kollegen aller Fraktionen in der Kinderkommission sehr dankbar für die fruchtbaren Diskussionen und Mitwirkung, so dass wir trotz der Kürze der Zeit eine von allen gemeinsam getragene Stellungnahme erarbeiten konnten. Ich danke auch den Sachverständigen unterschiedlicher Professionen und den betroffenen Kindern und Jugendlichen, die mit ihrer Sachkenntnis und ihren Erfahrungen die Stellungnahme auf eine feste Grundlage gestellt haben“, ergänzt die Abgeordnete.

„Ich bin sicher, wir werden erreichen können, dass Vorfälle von fehlendem Schutz von Kindern und Jugendlichen, über die in den letzten Jahren die Medien berichteten, sich nicht mehr wiederholen. Kinder müssen vor Misshandlung und Missbrauch geschützt werden. Sie müssen aber auch gehört werden, wenn es um sie unmittelbar betreffende Entscheidungen geht, sei es bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts, sei es bei der Herausnahme aus Familien oder aus Einrichtungen der Jugendhilfe. Ich bin froh, dass die Koalition sich vorgenommen hat, hier Klarheit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten zu schaffen. Es geht nicht an, dass ausgerechnet in Kindschaftssachen die Qualifizierungsanforderungen sowohl bei Richtern als auch bei Sachverständigen und den die Kinder begleitenden Verfahrensbeiständen sehr niedrig sind. Hier muss dringend nachgebessert werden“, ist Wiesmann überzeugt.

Die Familienpolitikerin fügt hinzu: „Ich weiß, eine verpflichtende Qualifizierung von Familienrichtern ist aufwändig für die Landeskassen. Aber der langfristige Schaden, wenn unter den jährlich 340.000 Kindschaftsverfahren an deutschen Familiengerichten zu viel schief läuft, ist viel größer. Familiengerichtliche Verfahren sind enorm konfliktbehaftet und gerade für Kinder und Jugendliche oft außerordentlich belastend. Deshalb fordern wir nicht zuletzt mehr Transparenz, damit die Betroffenen verstehen, was und warum das Gericht etwas tut. So können wir erreichen, dass die Rechte der Kinder auch vor Gericht gewahrt werden.“

Quelle: Pressemitteilung von Bettina M. Wiesmann, MdB vom 11.12.2018

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„Erinnerungsbuch für Pflegekinder“ im Preis reduziert

Posted on Dezember 10, 2018. Filed under: Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

logoDas Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V. bietet seinen Ordner „Erinnerungsbuch für Pflegekinder“ wegen sehr leichten Transportschäden (leichte Druckstellen auf dem Ringbuch) preisreduziert an (solange Vorrat reicht):

20,50 € statt 24,50 € (zusätzlich Mengenrabatte)

Der liebevoll gestaltete, 24-seitige Ordner hilft Pflegekindern, Kindern in Erziehungsstellen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ihre Erfahrungen zu ordnen und ihre spezielle Lebenssituation besser zu verstehen. Vergangenheit und Gegenwart können so besser miteinander verbunden werden.

nähere Informationen

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„Teilhabe für (Pflege) Kinder mit seelischen Behinderungen und kognitiven Einschränkungen. Anspruch auf Leistungen aus der Eingliederungshilfe“ am 26.01. in Halle/Saale

Posted on Dezember 9, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Sachsen-Anhalt, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logoAm 26.01.2019 lädt PFAD Pflege und Adoptivfamilien Sachsen-Anhalt e.V. zum Seminar „Teilhabe für (Pflege)Kinder mit seelischen Behinderungen und kognitiven Einschränkungen. Anspruch auf Leistungen aus der Eingliederungshilfe.“ mit dem Referenten Rechtsanwalt Benjamin Raabe ein.

Öfter erleben Pflegeeltern, dass die Kinder, die sie als Pflegekinder bei sich aufgenommen haben, Entwicklungsprobleme mitbringen. Spätestens in der Schulzeit werden seelische Behinderungen oder/und leichte kognitive Einschränkungen unübersehbar.

Welche Auswirkungen haben diese Einschränkungen auf die Rahmung des Pflegeverhältnisses, welche (Rechts-)Ansprüche bestehen für diese Kinder.
Anhand von Fallbeispielen werden mögliche Hilfen erarbeitet.

zum Veranstaltungsflyer

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SZ zur Kostenheranziehung von Pflegekindern

Posted on Dezember 8, 2018. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

logoIm Artikel „Pflegekinder: 2,75 Euro Stundenlohn“ vom 08.12.2018 beschäftigt sich nun auch die Süddeutsche Zeitung mit dem Problem der Kostenheranziehung von Pflegekindern.

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Artikel: Fremde Kinder kann man lieben: „Soziale Elternschaft entscheidet“

Posted on Dezember 8, 2018. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

logoInFranken berichtet im Artikel Fremde Kinder kann man lieben: „Soziale Elternschaft entscheidet vom 07.12.2018, dass zum Stichtag 31. Dezember 2016 alleine in Franken 3.165 Kinder in Vollzeitpflege bei einer Pflegefamilie lebten.

Darüber, wie dies gelingen kann und was es dabei zu beachten gilt, wurde Prof. Klaus Wolf, Leiter der Forschungsgruppe Pflegekinder an der Universität Siegen, interviewt.

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Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes: neue Ausgabe „frühe Kindheit“ erschienen

Posted on Dezember 8, 2018. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen, Rechtliches |

logoZu dem Themenschwerpunkt „Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erschienen.

Das Heft enthält u.a. folgende Beiträge:

  • SGB VIII-Reform: Rückblick und Ausblick (Reinhard Wiesner, Berlin);
  • Ziele einer Reform der Kinder- und Jugendhilfe (Wolfgang Hammer, Hamburg);
  • Inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Lydia Schönecker, Heidelberg);
  • Inklusive Lösung im SGB VIII (Norbert Struck, Berlin);
  • Reform der Pflegekinderhilfe (Susanne Dern, Fulda, Christine Köckeritz, Esslingen);
  • Organisationsentwicklung in Kitas (Ariane Wahl und Monika Buhl, Heidelberg).

Außerdem enthält das Heft ein Interview mit Karin Böllert (Münster): „Kinderrecht und Elternrecht sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden“ sowie zwei Praxisartikel: Erziehungshilfefachverbände zur SGB VIII-Reform und Das Gute-Kita-Gesetz (Matthias Bergediek, Freiburg).

Das Heft kann zum Preis von 6,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden unter: http://www.fruehe-kindheit-online.de oder über die Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin
Tel.: 030-28 59 99 70, Fax: 030-28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de

Quelle: Deutschen Liga für das Kind vom 04.12.2018

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Kramp-Karrenbauer zum Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Ehen

Posted on Dezember 7, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

logoDer Artikel „Kramp-Karrenbauer will „Ehe für alle“ akzeptieren“ in der FAZ vom 06.12.2018 enthält diese Information:

„Auf die Frage nach einem Adoptionsrecht für homosexuelle Paare sagte die Politikerin in einem Interview der „Welt“, es sei schwer, dagegen zu argumentieren, wenn viele Jugendämter homosexuelle Paare als Pflegeeltern aussuchten: „Wenn Homosexuelle Pflegeeltern sein können, dann können sie auch Adoptiveltern sein. Das Adoptionsrecht knüpft sich auch an die Entscheidung des Bundestags, die Ehe für alle zu öffnen.“ Entscheidend bei allen Überlegungen müsse immer das Wohl der Kinder sein.“

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Deutscher Engagementpreis 2018 für den Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Posted on Dezember 6, 2018. Filed under: Gesundheit, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Veranstaltungen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

logo

Foto: David Ausserhöfer

Am 05.12.2018 wurde der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. in Berlin mit dem Deutschen Engagementpreis 2018 in der Kategorie „Grenzen überwinden“ auszeichnet.

 

„Freiwilliges Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen, macht unser Land lebenswerter und stärker. Umso wichtiger ist es, dass wir dieses Engagement sichtbar machen und würdigen. Mit dem Deutschen Engagementpreis ehren wir diejenigen, die sich besonders vorbildlich für andere einsetzen – freiwillig und unentgeltlich. Ihr Engagement macht unsere Gesellschaft besser. Im Kleinen wie im Großen“, sagte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey bei der Eröffnung der festlichen Preisverleihung im Tipi am Kanzleramt vor rund 500 Gästen.

„Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V. ist in seiner Art und Arbeitsweise bundesweit einzigartig und leistet seit mehr als drei Jahrzehnten Pionierarbeit“, heißt es in der Würdigung. „Ziel des Verbands ist es, für die Kinder ein liebevolles und ihren Bedürfnissen gerechtes Familienumfeld zu finden.“

nähere Informationen

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Neue PFAD Broschüre: „Übergänge“

Posted on Dezember 4, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen |

logoIn seiner neuen, 36-seitigen Broschüre „Übergänge“ beschäftigt sich der PFAD Bundesverband mit den möglichen Veränderungen im Leben eines Kindes.

Die kompakte Broschüre spannt den Bogen dabei vom Übergang eines Kindes von seiner Familie in die Pflege- oder Adoptivfamilie, bis zum Weg zurück und wie man ihn gestalten sollte.
Weitere Themenschwerpunkte bilden verwaltungsmäßige Veränderungen, das Erwachsenwerden und familiäre Umbrüche.

Für jeden dieser Übergänge wird die notwendige Unterstützung für Kinder/Jugendliche und ihre Eltern aufgezeigt.

Die Broschüre kostet 3.- € zuzüglich Versandkosten.

Inhaltsverzeichnis

zum Bestellformular

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Pflegeeltern von Erwachsenen mit Behinderung für Telefoninterviews gesucht

Posted on Dezember 4, 2018. Filed under: Forschung, Gesundheit, Pflegefamilie, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

logoZwei Studentinnen untersuchen im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Medical School Berlin die Wohnsituation von volljährigen Pflegekindern mit Behinderungen, die bei Pflegeeltern aufgewachsen sind und heute noch rechtlich betreut werden.

Hierzu möchten sie Pflegeeltern einen Fragebogen zusenden und anschließend mit ihnen ein Telefoninterview von ca. 10-15 min Länge führen.

Die in den Interviews freiwillig erhobenen Daten werden anonymisiert und vertraulich für die Forschungsarbeit genutzt.

Kontakt:
Stephanie Allgaier: 0176-21232217
Svenja Bergmeier: tonks.124@gmail.com

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(Rechts-)Ansprüche/Teilhabe für Pflegekinder nach dem SGB XII/VIII am 12.01. in Augsburg

Posted on Dezember 3, 2018. Filed under: Bayern, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

logoPfad für Kinder Pflege- und Adoptivfamilien in Augsburg und Umgebung e.V. lädt am 12.01.2018 ein zur Fortbildung „(Rechts-)Ansprüche/Teilhabe für Pflegekinder nach dem SGB XII/VIII“.

Das Seminar findet von 10-16 Uhr im Haus Tobias in Augsburg statt. Kinderbetreuung ist möglich.

Um Anmeldung bis zum 16.12. wird gebeten.

nähere Informationen

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PFAD Stellungnahme zur Reform des Vormundschaftsrechts

Posted on Dezember 2, 2018. Filed under: Jugendhilfe, PFAD Verband, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

logoDer PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. hat sich auf Bitte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum 2. Diskussionsteilentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts geäußert:

Ziel dieser Reform ist u.a. die Personensorge für Minderjährige zu stärken. Der Mündel soll mit seinen Rechten als Subjekt im Zentrum der Vormundschaft stehen. In dieser Logik sind die Rechte des Mündels vor den spiegelgleichen Pflichten des Vormundes platziert. Besonders zu würdigen sind die Formulierungen in § 1789 –E in Nr. 5: Das Recht des Mündels auf „Beteiligung an ihn betreffenden Angelegenheiten, soweit es nach seinem Entwicklungsstand angezeigt ist.“ Im § 1791-E heißt es bei den Pflichten des Vormundes: „(2) Der Vormund hat die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Mündels zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen und zu fördern. Der Vormund hat Angelegenheiten der Personen- und der Vermögenssorge mit dem Mündel zu besprechen und ihn an Entscheidungen zu beteiligen, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist; Einvernehmen ist anzustreben.“ Der regelmäßige persönliche Kontakt des Vormunds mit seinem Mündel ist eine Voraussetzung für wirkliche Beteiligung des jungen Menschen an den Entscheidungen, die sein Leben betreffen.

Wir finden es gut und sinnvoll, dass das Familiengericht auch von dem 14-jährigen Mündel bei Meinungsverschiedenheiten (§ 1794-E) angerufen werden kann. Dieses Recht auf Konfliktlösung bei Meinungsverschiedenheiten wünschen wir uns auch in den Fällen nach §§ 1778-E Absatz 2 sowie 1797-E. Trotz des Zusammenarbeitsgebotes aus § 1797-E ist nicht ausgeschlossen, dass Vormund und Pflegeeltern (die nicht Sorgerechte übertragen bekommen haben) unterschiedliche Vorstellungen haben, was die Förderung der Entwicklung des Mündels betrifft. Die Formulierung aus § 1796-E Absatz 1 „Der Vormund ist auch dann für die Personensorge verantwortlich und hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten, wenn er den Mündel nicht in seinem Haushalt pflegt und erzieht.“ ist gut gemeint, allerdings eröffnet sie individuellen Interpretationsspielraum, der kommentierungsbedürftig ist.

So ist vorstellbar, dass ein Vormund die Beschulung eines Kindes mit erheblichem Förderbedarf lieber in einer Regelschule mit einem Schulbegleiter möchte – um dem Geist von Inklusion zu entsprechen – demgegenüber die Pflegeeltern eine Beschulung in einem entsprechenden Förderzentrum bevorzugen, da dort besser auf die individuellen Besonderheiten des Kindes eingegangen werden kann. Auch für die Pflegeeltern geht es um gleichberechtigte Teilhabe. Sie sehen diese jedoch nicht über eine Regelschule realisierbar.
Wer moderiert diese Meinungsverschiedenheit?

Begrüßenswert finden wir die Regelungen aus § 1778-E, die Übertragung von Sorgeangelegenheiten auf die Pflegeperson, auch da dieser Antrag von einem mindestens 14-jährigen Mündel gestellt werden kann.

Ausdrücklich begrüßen wir den im Gesetz festgeschriebene Vorrang des ehrenamtlichen Einzelvormundes.

Aus der Praxis, vor allem bei Verfahren nach § 1666 BGB, ist bekannt, dass es oft zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich war, eine geeignete natürliche Person für die Übernahme der Vormundschaft zu finden. Die Schaffung eines vorläufigen Vormundes ist darauf eine passende Antwort. Insbesondere begrüßen wir die zeitliche Befristung auf drei Monate. Damit kann vermieden werden, dass provisorische Lösungen sich zeitlich verselbstständigen und eine dauerhafte Ungewissheit entsteht.

Die Formulierung in § 1785-E Absatz 2 Nr. 4 ist kommentierungsbedürftig. Pflegeverhältnisse für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche oder auch im Rahmen der Eingliederungshilfe haben oft Konstruktionen der Zusammenarbeit von freien Trägern und Pflegeeltern, die damit Pflegeeltern von der Übernahme der Vormundschaft ausschließen würden.

Weiterhin begrüßen wir die eindeutige Klarstellung zur Vormundschaft bei vertraulicher Geburt (§ 1788-E) und wünschen uns eine Erweiterung dieser Klarstellung auch auf alle Kinder, die in Babyklappen abgelegt werden oder durch anonyme Geburt u.a. keine sorgeberechtigten Eltern haben.

Die Fassung des § 1791-E Absatz 3 begrüßen wir. So ist rechtlich die Möglichkeit gegeben, die Kontakte des Vormundes mit dem Mündel der aktuellen Situation anzupassen.
Die Vorschrift im § 1796-E Absatz 2 erscheinen uns wirklichkeitsfremd. In der Regel dauern betriebliche Ausbildungen 2 bis 3 Jahre. Eine Genehmigung des Familiengerichts für einen Ausbildungsvertrag finden wir eine den Mündel benachteiligende Vorgehensweise. Bis zum Wirksamwerden des Ausbildungsvertrages – bei einem so langen Genehmigungsweg – hat der Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb sich womöglich für einen anderen Lehrling entschieden. Ähnlich ist die Formulierung in Nr. 2 o.g.
Die Fassung des § 1798-E Absatz 1 knüpft an die Regelung aus §1688 BGB Absatz 1 Satz 1 an. Fraglich halten wir die Kommentierung (vgl. S. 143), die die Geltendmachung von Sozialleistungen ausschließlich auf den Vormund verlagert. Sozialleistungen sind nicht nur monetäre Leistungen, die unter dem Oberbegriff Vermögensvorsorge fallen. Sozialleistungen sind auch Leistungen der Rehabilitation und Ähnliches. Diese sollten weiter über die Person, die mit dem Mündel zusammen lebt geltend gemacht werden können.

Die Idee, der Subjektstellung des Mündels hat sicherlich die Fassung des § 1804-E geprägt. Ob die Rechtspfleger des Familiengerichtes die personellen, fachlichen und zeitlichen Ressourcen dafür haben, ist die eine offene Frage. Gleichzeitig wird über dieses Instrument das Leben des Mündels noch weiter von den Leben anderer Kinder/Jugendlichen entfernt. Kinder, die unter Vormundschaft stehen, leben häufig nicht bei ihren Eltern. Hier hat das Jugendamt eine Aufsichtspflicht. Eine Verantwortung des Familiengerichts sehen wir vor allem dann, wenn es erhebliche Differenzen zwischen den Erziehungsperson/en und dem Vormund gibt.

PFAD Stellungnahme vom 30.11.2018 (pdf)

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PFLIB Pflegeelternstammtisch lädt zum Neujahrsbrunch am 06.01. in Berlin

Posted on Dezember 1, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Bewerber, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

logoDer PFLIB Pflegeelternstammtisch aus Berlin lädt zum Neujahrsbrunch ein.

Am 06.01.2019 treffen sich Pflege- und Adoptiveltern mit ihren Kindern zum gemeinsamen Start ins Neue Jahr. Dieser wird mit einem Buffet im Restaurant Royal Garden in der Osdorferstr. 26 in 12207 Berlin begangen. Die Verzehrkosten trägt bitte jedEr für sich selbst.

Um Voranmeldung bis 15.12.2018 wird gebeten bei N.Stiewe unter: 0160-6863601.

Der Stammtisch trifft sich monatlich zum gemütlichen freien Austausch mit Menschen die ähnliche Alltagsfreuden und -probleme haben. Auch Pflege- und Adoptiveltern-Bewerber sind stets herzlich willkommen.

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