Archive for Mai 2017

Appell: Keine Zwei-Klassen-Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für junge Geflüchtete

Posted on Mai 30, 2017. Filed under: Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Politik, Stellungnahmen |

logoMit einem gemeinsamen Appell fordern Flüchtlings- und Kinderschutzorganisationen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf, sich gegen Diskriminierung und Exklusion einzusetzen und kinderrechtswidrige Normentwürfe sowie Änderungsanträge abzulehnen:
2017-05_Appell

Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,

das Verfahren zur Reform des SGB VIII kommt zum Ende. Am 2. Juni wird darüber im Bundesrat beraten. Der anfängliche Leitgedanke eines inklusiven SGB VIII konnte nicht umgesetzt werden. Dafür aber wurden in den letzten Monaten immer wieder Forderungen nach einer Exklusion der Gruppe unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und geflüchteter junger Volljähriger bzw. zuletzt insgesamt junger Volljähriger laut.
Diese Forderungen haben auch fortlaufend Eingang in die Normtexte und zuletzt in den Gesetzentwurf gefunden – mit der Beschreibung „besonderer“, pädagogisch niedrigerer Bedarfe in den Entwurfsbegründungen und Leistungsformen in den ersten Entwurfspapieren, mit Vorschlägen zur pauschalen Vorranggeltung betreuungsärmerer Leistungen sowie mit der Schaffung einer sog. Länderöffnungsklausel im aktuellen Gesetzesentwurf, die den Ländern die Möglichkeit eröffnet, die Kostenerstattung für Jugendhilfeleistungen an junge Geflüchtete zu verweigern (§ 78f SGB VIII-E).
Zuletzt aufgegriffen wurde außerdem eine Forderung, die während des gesamten Verfahrens von der Fachwelt strikt abgelehnt wurde, nämlich die Einschränkung der Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII-E).
Junge Menschen im Übergang brauchen nicht weniger, sondern mehr und vor allem zielgerichtete Unterstützung, um eigenverantwortlich zu handeln und ein selbstständiges Leben zu führen. Hier zu sparen wird nicht nur teuer, sondern verbaut die Zukunft vieler junger Menschen!
Wir fordern Sie deshalb dazu auf, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Exklusion zu setzen und kinderrechtswidrige Normentwürfe sowie Änderungsanträge abzulehnen!

Warum ist das wichtig?
Tausende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben den Weg in Selbstständigkeit und Ausbildung geschafft. Sie haben es allerdings nicht alleine geschafft, sondern zusammen mit einer starken Jugendhilfe in einem sicheren Umfeld. Hierfür war professionelle pädagogische und mitunter psychosoziale Unterstützung nötig. Denn Kinder und Jugendliche, die alleine geflüchtet sind, haben oft Gewalt, Krieg, Not und Verfolgung erleben müssen und sind zum Teil, nicht zuletzt auf der Flucht selbst, Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel geworden. Deren notwendige Unterstützung ist nun in Gefahr.
Der Gesetzesentwurf zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sieht in § 78f SGB VIII-E eine Länderöffnungsklausel zur besseren Kostensteuerung vor, die geflüchtete junge Menschen in rechtswidriger Weise diskriminiert. Danach sollen die Länder bei Jugendhilfe an geflüchtete junge Menschen die Kostenerstattung verweigern können, wenn keine Rahmenverträge abgeschlossen wurden.
Diese Regelung führt im Ergebnis zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen und einer doppelten Spaltung junger geflüchteter und nichtgeflüchteter Menschen: Zum einen werden dann Leistungen an junge Geflüchtete nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt und zum anderen werden Sondereinrichtungen für Geflüchtete dann zur Regel – letzteres wäre zudem eine integrationspolitische Katastrophe.
Extrem besorgniserregend ist zudem die in der Beschlussvorlage vom 23. Mai 2017 (BR-Drucksache 314/1/17, S. 9) vorgesehene Änderung in § 41 SGB VIII-E, mit der die Hilfe für junge Volljährige von einer Soll-Leistung in eine Kann-Leistung verwandelt werden soll. Der Änderungsvorschlag stellt einen klaren Bruch mit den Forderungen der Care Leaver-Forschung, der Fachverbände sowie nicht zuletzt mit den Ergebnissen der Sachverständigenkommission in den letzten beiden Kinder- und Jugendberichten dar.

Wir sagen: Sparen Sie nicht an der Zukunft. Bitte setzen Sie sich für eine starke Jugendhilfe ein!

  • Keine Kürzung der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wer bedarfsgerecht unterstützt wird und in betreuten Wohngruppen (§ 34 SGB VIII) statt in großen Unterkünften mit geringer Betreuung lebt, hat deutlich bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsverlauf und gesellschaftliche Teilhabe!
  • Die Gewährung von Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) muss vollumfänglich möglich sein. Sie ist essentiell, um die jungen Menschen in ein selbstständiges Leben zu begleiten. Aufgrund der restriktiven Gewährungspraxis und der vielschichtigen Herausforderungen, denen junge Menschen in der Übergangsphase begegnen, bedarf es einer klaren Fassung des Regelrechtsanspruchs in § 41 SGB VIII und einer Ausweitung dessen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres!
  • Kinderrechte und Kinderschutzstandards müssen für geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne Einschränkung gelten. Sie brauchen besonderen Schutz vor Ausbeutung und Bedrohungen. Für sie muss aber auch der vollumfängliche Zugang zu den Regelleistungssystemen, v.a. gesundheitlicher Versorgung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Kita und Schule, effektiv gewährleistet sein. Die Änderungen in § 44 AsylG-E sind hierfür nicht ausreichend und werden im Übrigen durch das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht konterkariert!

Statt kurzfristig Kosten zu sparen, müssen langfristige Perspektiven geschaffen werden. Wenn wir wollen, dass junge Geflüchtete schnell auf eigenen Füßen stehen, Ausbildungen abschließen und als selbstständige Menschen an der Gesellschaft teilhaben, dürfen Hilfen nicht gekürzt, sondern müssen ausgebaut werden!

Kinder und Familien brauchen ein Umfeld, in dem eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung möglich ist, Kinder sich entwickeln können und sie nicht von elementaren Grundrechten, wie Bildung, Gesundheit oder dem Recht auf körperliche Unversehrtheit abgeschnitten sind.
Wenn wir wollen, dass Kinder kindergerecht aufwachsen, braucht es eine überzeugte Zugangsschaffung zu den Regelsystemen und einen Abbau bestehender Exklusionsmechanismen!
Wir hoffen gemeinsam mit mehr als 13.000 Unterzeichnenden unserer Petition „Keine Einschränkung der Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für geflüchtete Jugendliche!“ auf Ihre Unterstützung, damit gutes An- und Weiterkommen in Deutschland möglich bleibt.

Berlin, 30. Mai 2017

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Neue Pflegeeltern-Initiative im Kreis Coesfeld

Posted on Mai 29, 2017. Filed under: Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

In Senden (Kreis Coesfeld) trifft sich am 31. Mai 2017 um 19.30 Uhr im evangelischen Gemeindezentrum in der Steverstraße zum ersten Mal eine neue Pflegeeltern-Initiative unter der Regie von Frau Ina-Maria Weltmann und Frau Steffi Hopp.

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Tätigkeitsbericht 2016 der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption veröffentlicht

Posted on Mai 25, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Forschung, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA) hat ihren Tätigkeitsbericht für 2016 veröffentlicht. Eine ihrer Aufgaben ist die Pflege einer Datenbank, in der alle vermittelten internationalen Adoptionen erfasst sind, Diese besagt, dass im Berichtszeitraum Kinder aus 30 Herkunftsstaaten nach Deutschland vermittelt wurden. Darunter waren Haiti, Thailand, Russland und Südafrika die stärkste Herkunftsstaaten.

Weiterhin heißt es: „Für die in den letzten Jahren festzustellende rückläufige Entwicklung, die nicht nur Deutschland, sondern ebenso Europa betrifft und auch weltweit zu beobachten ist, dürften einerseits Gründe, die in den Herkunftsstaaten liegen, eine Rolle spielen, insbesondere eine zunehmende Zurückhaltung bei der Weggabe von Kindern ins Ausland und eine Verkomplizierung der Verfahren, insbesondere mit Blick auf Verfahrensdauer und Kosten. Andererseits dürften aber auch die gestiegenen Anforderungen der Kinder an neue Eltern, was das körperliche und psychische Befinden der Kinder angeht, bei Bewerbern zu immer weniger Bereitschaft zur Adoption eines Kindes aus dem Ausland führen. Weiter dürften auch die Fortschritte im Bereich der Reproduktionsmedizin (künstliche Befruchtung, Samen-, Eizell-  und Embryonenspenden) und inzwischen auch die Leihmutterschaft Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Adoption eines Kindes aus dem Ausland haben.“

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Grüne: „Stark ins eigene Leben ‒ Wirksame Hilfen für junge Menschen“

Posted on Mai 24, 2017. Filed under: Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

Mit ihrem Antrag vom 17.05.2017 „Stark ins eigene Leben ‒ Wirksame Hilfen für junge Menschen“ setzt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Careleaver und junge (unbegleitete) Flüchtlinge ein, die auch noch nach ihrem 18. Geburtstag Jugendhilfe benötigen.

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Buch-Tipp: „Jonathan“

Posted on Mai 23, 2017. Filed under: Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Das Bilderbuch „Jonathan“ von Barbara Walker thematisiert die Sorgen, Ängste und Hoffnungen eines kleinen Kindes, das erst in eine Pflegefamilie vermittelt und dann wieder zurückgeführt wird. Die beiden Geschichtenteile „Ich wohne jetzt hier“ und „Ich wohne jetzt wieder bei Mama“ beschreiben in kindgerechter Sprache die Gefühlsverwirrung des Kindes. Das von der 17-jährigen Jasmin Frank fröhlich illustrierte Buch kann helfen, ein Kind dabei zu begleiten, sich  zu zwei Familien zugehörig fühlen zu können. Die Autorin ist selbst Pflegemutter und Erzieherin.

Erschienen ist das Bilderbuch im Selbstverlag. Es kann für 9,90 Euro versandkostenfrei bezogen werden bei barbarawalker02@googlemail.com

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„Von Bullerbü bis Spongebob. Medien und ihre Bedeutung für Kinder im Vorschulalter“ am 22.06. in Nürtingen

Posted on Mai 22, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Fortbildung, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Am 26.06. referiert Dr. Ulrike Bischof in Nürtingen für die Pflegeelternschule Baden-Württemberg e.V. zum Thema „Von Bullerbü bis Spongebob. Medien und ihre Bedeutung für Kinder im Vorschulalter„.

Bei der Veranstaltung beschäftigen sich die Teilnehmer mit der Frage, welche Medien Kinder im Vorschulalter nutzen und welche Bedeutung Lieblingsfiguren und –sendungen für sie haben. Dargestellt wird, wie Eltern einen aktiven und kreativen Umgang mit Medien anregen können und wie sie ihre Kinder bei der Verarbeitung von Medienerfahrungen unterstützen können.

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Beratung für Pflege- und Adoptivelternbewerber im Kreis Kleve

Posted on Mai 21, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie | Schlagwörter: , , , , |

Im Artikel „FASD-Selbsthilfegruppe berät jetzt Pflege- und Adoptiveltern“ in der NRZ vom 20.05.2017 wird über die noch junge FASD-Selbsthilfegruppe in Emmerich im Landkreis Kleve berichtet, die nun auch Beratung für werdende Pflege- und Adoptiveltern anbietet. Besondere Kompetenz hat Initiator Gregor Hötzel beim Thema FASD.

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Erste Lesung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) im Bundestag

Posted on Mai 20, 2017. Filed under: Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

logoDer Deutsche Bundestag befasst sich in 1. Lesung mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen.

Der Deutsche Bundestag hat sich am 18.05.2017 in den späten Abendstunden in erster Lesung mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen befasst. Das Gesetz sieht mehr Beteiligung, besseren Schutz und ein effektiveres Zusammenwirken der für das Wohlergehen von Kindern zuständigen Systeme und Akteure vor.

„Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir den Kinderschutz sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verbessern und Pflegekinder und ihre Familien stärken. Damit setzen wir wichtige Vorschläge aus der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes um. Es ist gut, dass dieser Gesetzentwurf die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellt. Kinder müssen besser geschützt werden. Insbesondere vor Gewalt“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 12. April 2017 beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt wichtige Ziele des Koalitionsvertrages, der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts des Bundesfamilienministeriums für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt um.

Die neuen Regelungen:

Konkret werden Kinder und Jugendliche in Einrichtungen durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt; Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen werden geschlossen. Der Umgang mit Führungs-zeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher und die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert. Ärztinnen und Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, werden zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert und auch, wenn nötig, in den weiteren Prozess einbezogen.

Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. In Aufnahmeeinrichtungen müssen künftig Schutzkonzepte zur Anwendung kommen. Manuela Schwesig: „Es darf nicht sein, dass Frauen und Kinder, die viel Leid vor und auf ihrer  Flucht erlebt haben und deshalb Schutz und Zuflucht bei uns suchen, in Aufnahmeeinrichtungen in Deutschland wieder Gewalt erfahren. Wir haben eine besondere Verantwortung für diejenigen Flüchtlinge, die besonders schutz-bedürftig sind. Dieser Verantwortung werden wir nun mit unserem Gesetz gerecht.“

Das Gesetz verbessert darüber hinaus die Lebenssituation von Pflegekindern durch mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität. Insbesondere erhält das Familiengericht die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib eines Pflegekindes in seiner Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungs-verhältnisse in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten ist. Gleichzeitig wird die am kindlichen Zeitempfinden ausgerichtete Klärung der Lebensperspektive für Pflegekinder verbessert.

„Kinder brauchen Verlässlichkeit. Sie müssen wissen, wo sie herkommen und wo sie hingehören. Das ist für Pflegekinder ohnehin schon schwerer, als für andere Kinder. Wir müssen sie vor traumatisierenden Bindungsverlusten und weiteren Brüchen schützen. Mit der Reform regeln wir, dass über die Perspektive eines Pflegeverhältnisses schneller und transparenter entschieden wird“, so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Hierfür brauchen auch die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern mehr Sicherheit und klare Perspektiven. Wir stärken deshalb die Unterstützung der leiblichen- und der Pflegeeltern gleichermaßen.“

Im Gesetz werden Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe als Leitprinzipien in der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Unter anderem wird die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kitas weiterentwickelt. Eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitswechsel wird eingeführt. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird durch die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen verbessert.

Der Gesetzentwurf wurde auf der Seite http://www.bmfsfj.de veröffentlicht, Dort finden Sie auch weitere Informationen.

Quelle Pressemitteilung des BMFSFJ vom 19.05.2017

Die Debatte der ersten Lesung kann in der Bundestags-Mediathek angesehen werden: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7111223#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MTExMjIzJm1vZD1tb2Q0NDIzNTY=&mod=mediathek

 

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Film-Tipp: „Vater und Sohn“

Posted on Mai 19, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Der japanische Film „Vater und Sohn“ wurde in Cannes 2013 ausgezeichnet und ist noch bis zum 22.05. in der ARTE-Medithek anzusehen.

Die Familienväter Ryota und Yudai könnten unterschiedlicher nicht sein. Ryota ist ein Erfolgsmensch, der im turbulenten Herzen der Metropole mit seiner Frau und seinem Sohn Keita eine Hochhaussuite bewohnt. Er liebt seinen Sohn, hat aber kaum Zeit für ihn, denn er ist vor allem auf beruflichen Erfolg aus. Am Stadtrand lebt Yudai mit seinen drei Kindern und seiner Frau sorglos in den Tag hinein und kümmert sich vielleicht zu viel um Spaß und Kurzweil und zu wenig um finanzielle Sicherheit. Eines Tages kreuzen sich die Schicksale beider Familien, als sich herausstellt, dass eine Krankenschwester die Söhne Keita und Ryusei vor sieben Jahren nach der Geburt vertauscht hat. Nun stehen die Eltern vor einer schweren Entscheidung: Sollen die Kinder zurückgetauscht werden – oder in der Familie aufwachsen, in der sie sich zu Hause fühlen? Mit „Vater und Sohn“ drehte Koreeda Hirokazu 2013 ein „zärtliches Gedicht“, wie es ein Kritiker schrieb (Robbie Collin in „The Telegraph“), über die unterschiedlichen Auffassungen von Elternschaft und Vaterliebe und stellt in rücksichts- und respektvollem Ton die Frage, was wichtiger ist: Blutsverwandtschaft oder über ein Leben lang gewonnene Zuneigung und Vertrauen.

zum Film in der ARTE-Mediathek

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Fetales Alkoholsyndrom: Mehr Aufklärung angemahnt

Posted on Mai 19, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

Beratungsstellen und Gynäkologen sollten ausführlicher über die schwerwiegenden Folgen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft informieren. Das forderten Experten bei einer Fachtagung zum Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) in Bad Bent­­heim. „Es gibt keine ungefährlichen Mengen“, betonte der Therapeutische Leiter des Eylarduswerks, Klaus ter Horst. Besonders verheerend ist die Wirkung des Alkohols zwischen der dritten und zwölften Schwangerschaftswoche.

Nach einer aktuellen europaweiten Studie trinken 26 Prozent der Frauen in Deutsch­land in der Schwangerschaft Alkohol. Vorsichtigen Schätzungen zufolge werden jedes Jahr bun­desweit mehr als 5.000 Kinder geboren, die aufgrund des Alkoholkonsums der Mütter in der Schwangerschaft mehr oder weniger stark geistig und körperlich geschä­digt sind.
Sehr viele von ihnen leben in Pflegefamilien oder Kinder- und Jugendheimen. Die meis­ten benötigten lebenslange Betreuung und dürften nicht überfordert werden, betonte ter Horst. „70 Prozent kommen ein Leben lang allein nicht klar. Sie werden kriminell, landen in Sucht oder Obdachlosigkeit.“

Quelle: dpa/aerzteblatt.de vom 18.05.2017

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Buch-Tipp: „Wo ist Wilma? Ein Bilderbuch über Bindungsmuster“

Posted on Mai 18, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Mit „Wo ist Wilma? Ein Bilderbuch über Bindungsmuster„, einem Bilderbuch für Erwachsene wenden sich Thomas Köhler-Saretzki und Anika Merten an Fachkräfte und Eltern, um ihnen das Thema Bindungsverhalten nahe zu bringen. Es ist aktuell im BALANCE buch + medien verlag erschienen.

Der Brückenschlag zwischen theoretischem Wissen und der reflektierten Anwendung ist für Fachkräfte im Praxisalltag oft nicht leicht zu bewerkstelligen. Dieses Bilderbuch vermittelt anschaulich das Wissen über frühkindliche Entwicklung und das Bindungsverhalten von Kleinkindern und erleichtert Fachkräften die Kommunikation mit Kindern und Eltern. In der Geschichte von vier Kindern, die so unterschiedlich auf den Verlust ihrer Erzieherin reagieren, finden alle Beteiligten »angewandte Wissenschaft« zu Bindungs- und Beziehungsstrukturen, ihren Voraussetzungen und Mustern.

nähere Informationen

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Pflegekinderhilfe – Systeme und Entwicklungen im internationalen Vergleich

Posted on Mai 17, 2017. Filed under: International, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen, Veranstaltungen |

Die 20. Tagung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Jugendfragen (IAGJ) fand vom 01.-04.11.2016 im schweizerischen Basel statt. Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe aus den Niederlanden, Deutschland, Österreich und der Schweiz diskutierten das Tagungsthema Pflegekinderhilfe – System und Entwicklungen im internationalen Vergleich. Die Ergebnisse der Tagung sowie die Empfehlungen der IAGJ werden dokumentiert in der ausführlichen Schlusserklärung zur Veranstaltung.

Die Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe umfassen folgende Punkte:

  • Die Rolle von Pflegekindern stärken: Selbstorganisation und Vertrauenspersonen
  • Für faire und transparente Entgeltregimes
  • Professionalisierte Fachdienste zur Unterstützung und Begleitung von Pflegepersonen ausbauen
  • Die Arbeit mit den Herkunftseltern intensivieren
  • Verlässliche Rahmen für flexible Pflegeverhältnisse schaffen
  • Unterstützung für Betreuungspersonen in nicht-formalisierten Pflegeverhältnissen (Verwandtenpflege, Netzwerkpflege u.a.)
  • Forschung, Statistik und Monitoring zum Pflegekindersystem ausbauen

zur Schlusserklärung 2016

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Buch-Tipp: „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe“

Posted on Mai 17, 2017. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Das im Reinhardt Verlag in 2., aktualisierter Auflage erschienene Buch „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe“ von Reinhold Gravelmann gibt „Orientierung für die praktische Arbeit“.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMFs) erleben auf der Flucht oft monatelange Strapazen, im Aufnahmeland sind sie fremd und von ihren Familien getrennt. Wie können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMFs) von Fachkräften der Jugendhilfe begleitet werden? Welche rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen gibt es, mit welchen Fragen und Problemen ist zu rechnen?

Der Autor beschreibt die pädagogische Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMFs), die neben aller Besonderheit ganz „normale“ Jugendliche sind. Kulturelle Unterschiede und traumatische Erfahrungen werden ebenso thematisiert wie Sprache und schulische oder berufliche Integration. Für SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen sind die Praxistipps wertvoll, zur Kommunikation, Hilfeplanung, gesellschaftlichen Integration etc.

nähere Informationen

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Neue Anlaufstelle für Pflege- und Adoptivfamilien in Freiburg

Posted on Mai 16, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen |

Der Verein fill’e anima – Herzenskinder e.V. baut in Feiburg ein überregionales Kompetenz-Zentrum auf, das zur Beratung, Bildung und Bewältigung von Krisensituationen in Pflege- und Adoptivfamilien dient. Der Verein möchte Oasen schaffen, in denen Kinder und Eltern Impulse für ein besseres Zusammenleben finden und sich auch erholen können. Dafür organisiert er Seminare, in denen ein gutes Angebot für die Eltern auch mit einer hervorragenden Betreuung für die Kinder gepaart ist.

Interview mit der Vorsitzenden Ursula Immenschuh in der Badischen Zeitung vom 06.05.2017

zur Homepage des Vereins fill’e anima – Herzenskinder e.V.

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Pflegeeltern dürfen Fortbildungskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen

Posted on Mai 15, 2017. Filed under: Finanzielles, Fortbildung, Gesundheit, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches |

Das Finanzgericht Münster gab in seiner Entscheidung AZ 4 K 3471/15 E vom 27.01.2017 Pflegeeltern Recht, die die Kosten für eine mehrtägige Fortbildung zum Umgang mit traumatisierten Kindern steuerlich absetzen wollten.

Das Finanzamt bestand auf ein vorab ausgestelltes amtsärztliches Attest. Doch das Gericht meinte, dies sei nur im Fall einer psychotherapeutischen Behandlung notwendig.

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Kino-Tipp: „Überflieger – Kleine Vögel, großes Geklapper“

Posted on Mai 11, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

logoHeute ist deutschlandweiter Kinostart des reizenden Animationsfilmes aus deutscher Produktion „Überflieger – Kleine Vögel, großes Geklapper“. Er ist ohne Altersbegrenzung freigegeben.

Handlung: Der verwaiste Spatz Richard wird liebevoll von einer Storchenfamilie aufgezogen. Dass er selbst kein Storch ist, würde ihm niemals in den Sinn kommen. Erst als sich Eltern und Bruder im Herbst für den langen Flug ins warme Afrika rüsten, offenbaren sie ihm die Wahrheit: Ein kleiner Spatz ist nicht geschaffen für eine Reise wie diese und sie müssen ihn zurücklassen. Für Richard ist das kein Grund, den Kopf in die Federn zu stecken. Afrika? Das sollte doch zu schaffen sein und er wird es beweisen! Also macht er sich auf eigene Faust auf den Weg und bekommt auch schnell Gesellschaft auf seiner Reise: Olga, die etwas zu groß geratene Zwergeule und ihr imaginärer Freund Oleg sowie Kiki, der selbstverliebte Karaoke-Wellensittich mit Höhenangst. Der Beginn eines turbulenten Abenteuers, das die drei Überflieger über sich hinauswachsen lässt!

Trailer:

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„Zusammenleben mit einem Pflegekind mit der Diagnose FASD!“ am 08.06. in Berlin

Posted on Mai 11, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Bewerber, Brandenburg, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

logoAm 08.06.2017 lädt BOJE, die Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V., ins Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) im Jagdschloss Glienicke in Berlin zur Fortbildung „Zusammenleben mit einem Pflegekind mit der Diagnose FASD!“ ein. Referentin wird Gisela Michalowski sein, Vorsitzende von FASD Deutschland e.V. und mehrfache Pflegemutter von Pflegekinder mit FASD.

Ein Mensch mit der Diagnose FASD durchlebt in allen Altersstufen Schwierigkeiten verschiedener Art. Diese Eigenschaften können beim gesunden Menschen auch vorkommen, nur bei Menschen mit FASD sind diese Eigenschaften äußerst ausgeprägt und weisen auch kaum Besserungen nach therapeutischer Hilfe auf.

BOJE e.V. möchte in Zusammenarbeit mit FASD Deutschland e.V. mit dieser ersten Veranstaltung eine Fortbildungsreihe aufbauen, die sich gezielt an Pflegeeltern und Eltern, Einrichtungen und Geschwister wendet, um niederschwellige Hilfen darzustellen, die das Leben und Zusammenleben mit diesen Kindern und Jugendlichen erleichtern können.

nähere Informationen

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Jugendliche in den Blick – Übergänge und Übergangene in der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on Mai 11, 2017. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Kinderschutz-Zentren veröffentlichten im Februar 2017 das Buch „Jugendliche in den Blick – Übergänge und Übergangene in der Kinder- und Jugendhilfe„.

Jugendliche und ihre Entwicklungsaufgaben rücken stärker in das Bewusstsein von Fachöffentlichkeit und Politik. Es wird mehr darüber gesprochen, wie sie strukturell beteiligt und unterstützt und wie gelingende Übergänge zwischen den Institutionen gestaltet werden können.

In diesem Fachbuch werden Jugendliche als aktive und gestaltende Subjekte in den Blick genommen. Thematisiert werden gelingendes Aufwachsen und erfolgreiche Übergänge genauso wie zahlreiche Problemstellungen, die oft übergangen werden. Ziel dieses Bands ist es, dazu bei zu tragen, Lebenswelten von Jugendlichen besser zu verstehen und Konzepte von Hilfe aufzuzeigen und zu hinterfragen.

Das Buch kann zum Preis von 12,95 Euro erworben werden.

nähere Informationen

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PFAD Ländergremium I/2017 am 10./11.06. in Berlin

Posted on Mai 10, 2017. Filed under: Berlin, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Politik, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

logoAm 10./11.06.2017 wird das PFAD Ländergremium in Berlin tagen und sich dabei besonders mit dem Thema „Jugendhilfe – Pflegekinderhilfe
Was sollen, können gesetzliche Veränderungen bewirken?“ auseinandersetzen.

Seit der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes vom Dezember 2015 sollen Teile der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich neu geregelt werden. Mit dem Koalitionsvertrag ist die Forderung gestellt, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv zu gestalten. Bisher gibt es wenig Konsens; weder innerhalb der Jugendhilfe noch im Austausch mit anderen Rechtssystemen.

Bis jetzt ist nicht klar, ob und welche Veränderungen in dieser Legislaturperiode noch möglich sind. Speziell mit dem Fokus auf behinderte Kinder in Pflegefamilien ist es wichtig, sich die Themenbereiche, die wir als aktualisierungsbedürftig sehen, genauer anzuschauen. Als Referentin und kompetente Gesprächspartnerin konnten wir Kerstin Held Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) gewinnen.

Welche Veränderungen brauchen Pflegekinder und welche Aufgaben ergeben sich für die Selbsthilfeorganisationen vor Ort?
Die Delegierten der Landesverbände erörtern die daraus resultierenden Verbandsaufgaben auf allen Verbandsebenen.

Im Anschluss findet die Mitgliederversammlung des Verbandes statt.

Veranstaltungsflyer

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PFAD Fachzeitschrift 2/2017: „Umgänge in besonderen Situationen“

Posted on Mai 10, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , |

Umgänge in besonderen Situationen“ sind das Hauptthema der Ausgabe 2/2017 der PFAD Fachzeitschrift.

Einige Inhalte:

  • Irmela Wiemann: Belastung oder Chance? Kontakte von Pflegekindern zu ihrer Herkunftsfamilie
  • Klaus Roggenthin: Kinder inhaftierter Eltern – Vom Verschiebebahnhof aufs Präventionsgleis
  • Bettina Neumayr: Kinder suchtkranker Eltern – Kooperation mit der Jugendhilfe, Gestaltung von Rückführungen und Umgangskontakten
  • Ursula Pforr: Umgangssituationen mit geistig behinderten Herkunftseltern
  • Pflegeeltern schildern Umgänge in besonderen Situationen
  • Tagungsbericht: Die Kunst von Menschen, mit FASD zu leben.
  • Matthias Westerholt: Zum Verhältnis von Pflegeversicherung und Jugendhilfe
  • Axel Neb: Einige Tipps und Tricks für Ihre bestehenden Versicherungspolicen
  • PFAD beim 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag
  • PFAD äußert sich zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
  • Zwischenergebnis der PFAD Umfrage zur Alterssicherung von Pflegeeltern
  • PFAD in der Presse
  • PFAD wirbt für eine breite Zustimmung zum Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)

Darüber hinaus bietet das Heft wieder Informationen zu aktuellen Entwicklungen, Neuigkeiten aus der Arbeit des PFAD Verbandes, Rezensionen und Leseranfragen.

nähere Informationen zur PFAD Fachzeitschrift

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PFAD Adoptionstag am 14.10. in Augsburg

Posted on Mai 9, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Bewerber, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

logoIn diesem Jahr findet der PFAD Adoptionstag am 14.10.2017 in Augsburg statt. Zum Thema „Adoptivkinder in der Pubertät – und später?“ wird Sandra Steinle referieren.

Adoptivkinder haben nicht nur, wie alle Kinder, die Schwierigkeiten der Pubertät zu bewältigen. Für sie kommt als zusätzliche Aufgabe hinzu, sich in ihrer Identitätsentwicklung auch mit ihren biologischen Wurzeln zu beschäftigen und sich auch davon abzulösen.
Wut und Trauer des Abgegebenseins entladen sich, da keine anderen da sind, bei den Adoptiveltern.
Frühe Traumata, aber auch die Erkenntnis, anders zu sein als die Adoptiveltern, macht diese Zeit zu einem besonders schwierigen Entwicklungsabschnitt. Doch selbst nach der Pubertät sind viele Fragen der eigenen Entwicklung noch zu lösen. Ist das Lebenskonzept der Adoptiveltern geeignet für den eigenen Weg oder werden andere Entwicklungswege gebraucht?
In einem Vortrag beleuchtet Frau Steinle die Besonderheiten des Entwicklungsabschnitts Pubertät bei Adoptivkindern.
Im Anschluss werden zwei Workshops angeboten, die Orientierung und Handlungsoptionen für Adoptiveltern bieten.

Die Tagung wird veranstaltet vom PFAD Bundesverband e.V. in Kooperation mit dem PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V. Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an info@pfad-bayern.de.

Veranstaltungsflyer

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DV-Gutachten zu den Voraussetzungen der Gewährung von Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII in Form der weiteren Unterstützung durch die Pflegepersonen

Posted on Mai 9, 2017. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

logoDer Deutsche Verein äußert sich in seinem Gutachten vom 04.04.2017 zu den Voraussetzungen der Gewährung von Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII in Form der weiteren Unterstützung durch die Pflegepersonen:

  1. Nach § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII soll einem jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenständigen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Als Hilfeleistung kommt insbesondere auch eine weitere Unterstützung durch die Pflegepersonen in Betracht, bei denen der junge Mensch bereits bis zur Volljährigkeit gelebt hat.
  2. Dass der junge Mensch eine gute Schulbildung hat, spricht nicht gegen eine Hilfegewährung. Im Gegenteil kann die Hilfe in Form der weiteren Unterstützung durch die Pflegepersonen erforderlich sein, um den jungen Menschen beim Erreichen seiner weiteren Ausbildungsziele – etwa der Aufnahme eines Studiums – zu unterstützen, solange Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine eigenständige Lebensführung ihn nach seinem aktuellen Entwicklungsstand überfordern würde.

Quelle: Deutscher Verein vom 04.04.2017

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Demonstration von Pflegefamilien für die Rechte behinderter Kinder am Dienstag, 20. Juni 2017 in Berlin

Posted on Mai 8, 2017. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

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Plakatprogramm

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In aktuellen Gesetzentwürfen werden Pflegekinder mit Behinderung erneut außer Acht gelassen, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht.

Papenburg (khe/kf) – In Deutschland leben über 84.000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Pflegefamilien sind eine der erfolgreichsten und kostengünstigsten Hilfen zur Erziehung im Sozialsystem.

Seit mehr als drei Jahrzehnten setzen sich der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., zahlreiche Selbsthilfeorganisationen sowie freie und öffentliche Jugendhilfeträger für die gesetzliche Verankerung dringend notwendiger Verbesserungen der Rechte von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien ein. Bislang vergeblich!

  1. Die Bundesregierung missachtet permanent die Forderungen der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2009, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt sind mit Kindern ohne Behinderungen. Nach bisherigem Recht haben sie noch immer keinen Anspruch auf bedarfsgerechte Leistungen aus der Jugendhilfe.
  2. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von April 2017 werden Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien nicht berücksichtig.
  3. Im Dezember 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Pflegefamilien finden hierin nur unzureichend Beachtung, da die entsprechenden AGs sich auf die Reformergebnisse des SGB VIII verlassen haben.
  4. Bisher richtet sich die Zuständigkeit des jeweiligen Trägers nach der Art der Behinderung. Bei Kindern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung ist die Sozialhilfe zuständig, bei Kindern mit einer seelischen Behinderung die Jugendhilfe. Allerdings richtet sich bei seelisch behinderten Kindern die Zuständigkeit nach dem Intelligenzquotienten eines Kindes. Liegt dieser über 70, ist die Jugendhilfe zuständig. Bei einem IQ von 69 und darunter liegt die Zuständigkeit beim Sozialhilfeträger. Dies ist ein gravierender Verstoß gegen unser Grundgesetz und gegen die Forderungen der UN-BRK, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht.

Wir Pflegeeltern fordern gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen für die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien!
Wir sind nicht bereit, die seit Langem bestehenden Missstände noch länger hinzunehmen.

  • Es fehlen gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen für die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien. Dringend notwendig sind bundesweit verbindliche Standards zur Finanzierung und Ausstattung, zu unterstützenden Leistungen sowie zur Beratung und Begleitung von Pflegefamilien.
  • Es werden bundesweit spezielle Fachdienste zur Vermittlung und Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern benötigt.
  • Kinder mit Behinderungen oder sonstigen Beeinträchtigungen benötigen Pflegegeld gemäß ihrem individuellen Bedarf, einen Mehrbedarf für heilpädagogisches Beschäftigungs- und Spielmaterial, Pflegehilfsmittel, Therapien und medizinische Behandlungen, Fahrtkosten, Kleiderverschleiß, Beschädigung der Wohnungseinrichtung, Ferienmaßnahmen etc.
  • Es darf nicht zu Lasten der Pflegefamilie gehen, für einen behinderungsbedingten Wohnungsumbau oder für die Anschaffung eines behindertengerechten Pkws aufzukommen, den sie ohne das Kind nicht benötigen würden. Diese Kosten müssen bei der Aufnahme eines Kindes mit Behinderungen garantiert werden.
  • Für die Unterbringung von Kindern mit besonderem Bedarf besteht der Anspruch, dass Pflegefamilien über eine pädagogische, pflegerische oder medizinische berufliche Qualifikation verfügen. Ihr Entgelt pro Stunde beträgt allerdings lediglich € 1,13. Ein Mindestlohn für pädagogische Arbeit sollte eingeführt werden, handelt es sich bei der Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien doch um eine Form der öffentlichen Erziehung.
  • Pflegepersonen, die nicht durch Ehepartner familienversichert sind, müssen selbst für ihre Krankenversicherung aufkommen. Krankenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen sollten selbstverständlich vom Kostenträger der Unterbringung übernommen werden.
  • Pflegefamilien sind bei der Pflege und Betreuung ihres Kindes auf eine intensive, fachlich qualifizierte Beratung und Begleitung auf Augenhöhe angewiesen anstatt auf halbjährliche Kontrollbesuche durch nicht qualifizierte Berater.
  • Falls ein Pflegekind verstirbt, sollten die Kosten einer Trauerfeier und Beisetzung übernommen werden. Dies ist bisher völlig ungeregelt.
  • Bisher endet die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie, wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht. In Ausnahmefällen wird diese bis zum 21. Lebensjahr verlängert. Kostenträger erwarten, dass Pflegeeltern aufgrund ihrer emotionalen Beziehung zum Kind bzw. Jugendlichen diesen bis zur Verselbstständigung ohne finanzielle Unterstützung, Beratung und Begleitung in ihrer Familie betreuen. Es kann nicht angehen, dass wenn Kinder in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht sind, der gleiche Pflegesatz auch nach Erreichung der Volljährigkeit weitergeleistet wird, nicht aber dann, wenn sie in einer Pflegefamilie leben.
  • Es besteht in vielen Jugendamtsbereichen keine Haftpflichtversicherung für Schäden, die das Kind innerhalb der Pflegefamilie verursacht. Wenn Pflegekinder etwa die Wohnungseinrichtung demolieren oder das Haus abbrennen, müssen Pflegeeltern häufig selbst für entstandene Schäden aufkommen. Hier besteht dringend Regelungsbedarf. Solange es hier keine klare Absicherung gibt, ist jeder Familie von der Aufnahme eines Kindes mit Verhaltensstörungen abzuraten.
  • Während Mitarbeitern in Behinderteneinrichtungen selbstverständlich eine geregelte Freizeit und Urlaub zustehen, haben Pflegeeltern hierauf keinen Anspruch. Sie sind 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr im Einsatz. Pflegeeltern benötigen dringend Entlastung in der Pflege ihrer Kinder, etwa freie Wochenenden und Urlaube.
  • Pflegepersonen erhalten ebenfalls keine angemessene Alterssicherung. Derzeit wird ein monatlicher Beitrag in Höhe von 39 € übernommen. Dieser reicht nach dreißigjähriger Tätigkeit als Pflegemutter gerade zu einer Rente in Höhe der Grundsicherung. Wenn Pflegepersonen nicht anderweitig abgesichert sind, droht ihnen die Altersarmut. Eine angemessene Alterssicherung für eine hochqualifizierte Leistung sollte selbstverständlich sein.
  • Laut Statistischem Bundesamt lebten 2013 mehr als 11.000 Kinder mit Behinderungen unter 18 Jahren dauerhaft in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Da diese Kinder bisher keinen Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben, sondern in die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers fallen, haben sie kaum die Chance, in eine Pflegefamilie zu wechseln. Sie verbleiben bis an ihr Lebensende in einer Heimeinrichtung.

Das Pflegekinderwesen als Hilfeangebot für Kinder mit besonderem Bedarf hat zukünftig nur unter der Voraussetzung Bestand, dass gesetzlich geregelte Standards geschaffen werden.

Um Politik und Öffentlichkeit auf diese Missstände hinzuweisen und um Abänderung zu schaffen, findet am Dienstag, 20. Juni 2017, um 14 Uhr eine Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin unter der Federführung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. statt.

Alle Pflegefamilien in Deutschland mit Kindern mit Beeinträchtigungen, Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder schweren Traumatisierungen sind aufgerufen, teilzunehmen und ihre Forderungen zum Ausdruck zu bringen. Unterstützt wird diese Aktion von zahlreichen Selbsthilfeorganisationen, freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern sowie Fachhochschulen, Instituten und Universitäten, die bereits ihre Teilnahme zugesagt haben.

Kerstin Held,
Vorsitzende Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und vertritt bundesweit rund 800 Mitglieder mit über 600 Pflegekindern unter 18 Jahren. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UNKinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen.
Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.

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Gemeinsames Plädoyer der Pflegefamilienverbände für Reformen im KJSG

Posted on Mai 2, 2017. Filed under: Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

logoDer Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und die Agenda-Pflegefamilien schließen sich der Erklärung des PFAD Bundesverbandes e.V. vom 18.04.2017 an.

Im Vorfeld der Anhörung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Bundestag wenden sich die Pflegefamilienverbände damit an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

gemeinsame Erklärung vom 27.04.2017: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen verdient eine breite Zustimmung

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Pflegeeltern starten Selbsthilfegruppe für transidente Menschen

Posted on Mai 1, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Im Sauerlandkurier vom 30.04.2017 wird im Artikel „Arnsberger Elternpaar ruft Selbsthilfegruppe für transidente Menschen ins Leben“ von einer Initiative eines Pflegeelternpaares berichtet. Sie begleiteten zwei transidente Kinder, darunter einen ihrer Pflegesöhne, der mit sechs Jahren verkündete „Ich bin ein Mädchen und ich heiße ab sofort Lilly.“

Ansprechpartnerin für die geplante Selbsthilfegruppe für transidente Menschen und deren Angehörige ist Rina Waschkowitz. Kontakt: selbsthilfe@arnsberg.de
Anfragen werden vertraulich behandelt. Nach Eingang der Anmeldungen wird zum ersten Treffen eingeladen.

nähere Informationen über Transidentiät und Intersexualität unter www.trans-kinder-netz.de

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