Archive for März 2020

BMFSJ: Kinder- und Jugendhilfe ist systemrelevant!

Posted on März 31, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen |

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher Gewalt
Ministerin Giffey stimmt sich mit Ländern über Maßnahmen in der Corona-Krise ab

Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Ausbreitung sind für viele Familien eine enorme Herausforderung. Druck, Existenzängste und Konflikte können insbesondere in bereits belasteten Familien in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Wir im Bundesfamilienministerium nehmen bereits wahr, dass die Beratungsangebote stärker nachgefragt werden. Beim Elterntelefon der „Nummer gegen Kummer“ unter der Rufnummer 0800 111 0550 gibt es aktuell einen Anstieg von 21 Prozent gegenüber den Vormonaten. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche liegt der Anstieg bei 26 Prozent. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey steht im intensiven Austausch mit den Jugend- und Familienministerinnen und -ministern der Länder, um Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise abzustimmen.

Bundesjugendministerin Giffey: „Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt alles tun, damit Kinder und Jugendliche auch während der Corona-Krise vor Missbrauch und Gewalt geschützt sind. Deshalb ist eine funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe in der derzeitigen Lage von ganz erheblicher Bedeutung. Denn Kinder- und Jugendschutz ist Gesundheits- und Lebensschutz. Gemeinsam mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen berate ich über flexible Lösungen für einen funktionierenden Kinderschutz, etwa konkrete Maßnahmen zur Durchführung ambulanter Hilfen und die Stärkung der Online- und Telefonberatungsangebote. Wir brauchen dafür dringend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind systemrelevant, weshalb es für ihre Kinder eine Notbetreuung in Kitas und Schulen geben sollte. Wir als Bundesjugendministerium unterstützen Länder und Kommunen bei ihren Anstrengungen vor Ort, um Leid zu verhindern. Wo die Belastung zu groß wird, muss geholfen werden. Wo Gefahr droht, muss konsequent gehandelt werden.“

Kindeswohlsichernde Hilfen fortsetzen, jeden Einzelfall prüfen

Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, die Kindeswohl sichern, müssen ihre Arbeit weiterführen. Das gilt auch für ambulante Hilfen, sofern es um die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen geht. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, in welchem Rahmen die Hilfe fortgesetzt werden kann. Hier sind flexible Lösungen gefragt: Die Fachkräfte können beispielsweise durch telefonischen Kontakt oder Video-Gespräche mit den Familien wichtige Unterstützungsarbeit leisten.

Hilfe über das Sozialschutz-Paket

Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass auch die freien Träger weiterhin ihre für den Kinderschutz relevanten Leistungen erbringen und den Betrieb ihrer Einrichtungen aufrechterhalten. Sie erhalten Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Der Bund hat darin einen Sicherstellungsauftrag geregelt, durch den soziale Dienstleister und Einrichtungen weiterhin Zahlungen vom öffentlichen Träger erhalten, unabhängig davon, ob diese ihre ursprünglich vereinbarte Leistung tatsächlich ausführen oder nicht. Die freien Träger sind zugleich angehalten, ihre Ressourcen dort einzusetzen, wo es im Moment dringend nötig ist. Dazu gehört alles, was für einen funktionierenden Kinderschutz notwendig ist.

Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe sollten Notbetreuung nutzen

Die Kinder- und Jugendhilfe ist nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben. Zu dem Kreis der Berechtigten sollte die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, die Notbetreuung und die sonst kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe gehören.

Online-Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern

„Wir verstärken die Beratungsangebote, die wir bereits fördern und bauen sie aus, wo es geht,“ so Ministerin Giffey weiter. „Viele Jugendliche sind im Netz unterwegs, deswegen eignen sich Online-Angebote zur Beratung in Krisensituationen besonders gut. Hier konnten wir eine Reihe von Projekten ausbauen.“

  • Geplant ist der Ausbau der JugendNotmail (jugendnotmail.de), bei der Kinder und Jugendliche von 10 bis 19 Jahren per E-Mail, im Gruppenchat oder in offenen Foren Unterstützung, Rat und Austausch finden.
  • Die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche (Rufnummer: 116 111) sowie für Eltern (Rufnummer 0800 111 0550) und von jmd4you (Beratung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund) werden erweitert.
  • Der BMFSFJ-Projektpartner Off Road Kids baut sein Angebot Sofahopper.de, Hilfe für junge Menschen auf der Straße weiter aus:Off Road Kids bietet jetzt Live-Chat- und Telefonberatung bis in die Abendstunden hinein an. Zudem sind dann alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Streetwork-Stationen als Online-Berater bei „sofahopper.de“ im Einsatz.
  • Das BMFSFJ hat ad hoc die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (www.bke.de) ausgebaut. Das erweiterte Angebot steht seit Anfang letzter Woche zur Verfügung.
  • Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat auf der Seite elternsein.info bundesweit verfügbare Beratungsangebote für Eltern zusammengestellt und stellt Fachkräften in den Frühen Hilfen in Kürze FAQ zur Bewältigung der besonderen Situation zur Verfügung.
  • Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind wird schwangeren Frauen in einer Notlage jetzt vorübergehend eine formlose Antragstellung per Post nach telefonischer Beratung ermöglicht. Zudem stellen die Schwangerschaftsberatungsstellen vielfach auf Videoberatung um.

Unterstützung für die Fachkräfte in Kitas, Jugendämtern und freien Trägern

  • Das BMFSFJ wird durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen und die Universität Hildesheim Online-Angebote bereitstellen, die Jugendämter und freie Träger darin unterstützen, flexible Lösungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der gegenwärtigen Situation zu finden. Dafür wird eine Kommunikations- und Transferplattform eingerichtet, die Informationen zum Umgang mit den aktuellen Herausforderungen bündelt und Best-Practice-Beispiele sammelt.
  • Im Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher wird Im April die Online-Lernplattform „Praxisanleitung digital“ freigeschaltet. Damit können Fachkräfte aus Kitas die Zeit der Schließungen für ihre Weiterbildung nutzen.

Quelle: BMFSFJ vom 31.03.2020

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Dr. Carmen Thiele beantwortet Fragen von Pflegefamilien in der Corona-Krise

Posted on März 31, 2020. Filed under: Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie | Schlagwörter: , , , , |

Besondere Zeiten erfordern besonderes Handeln. So gibt es mehrere Themenbereiche, die insbesondere für Pflegefamilien in Zeiten der Corona Pandemie wichtig sein können.

Aktuell ändern sich fast täglich die Empfehlungen der Bundesregierung in Zeiten der Pandemie. Gleichzeitig haben viele Bundesländer eigene Regelungen aufgestellt, die die bundesweiten ergänzen.

Im Folgenden geht es um die bundesweiten Empfehlungen. Ja, es sind überwiegend Empfehlungen. Jugendhilfe ist eine einzelfallspezifische Hilfe, so ist es möglich, dass bei besonderen Bedarfen auch von der allgemeinen Empfehlung abgewichen werden kann.

Über Themen, die speziell für Pflegefamilien bedeutsam sind, informiert PFAD Fachreferentin Dr. Carmen Thiele auf den Website des PFAD Bundesverbandes: www.pfad-bv.de.

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Online-Peerberatung für Care Leaver

Posted on März 30, 2020. Filed under: Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Die Online-Peerberatung CareHOPe Care Leaver an Hochschulen stellt ihr Angebot bis zum 19. April 2020 erweitert zur Verfügung!

Sie möchten mit ihrem Beratungsangebot vor allem Studieninteressierte und Studierende mit stationärer Kinder- und Jugendhilfeerfahrung in ihrer Bildungslaufbahn sowie Studiensituation unterstützen.

In der Online-Peerberatung können verschiedene Themen besprochen werden und es stehen eine Vielzahl an Informationen zum Thema „Bildung trotz Jugendhilfe“ bereit.

Die Online-Beratung ist sicher, anonym und jederzeit mit gleichaltrigen Studierenden oder Absolvent*innen, die auch in der stationären Jugendhilfe aufgewachsen sind, möglich.

Auch für Fachkräfte und Multiplikator*innen stehen dort viele interessante Informationen sowie Einladungen zu thematischen Veranstaltungen zur Verfügung. Es besteht ebenso die Möglichkeit CareHOPe als Fachstelle direkt unter carehope@uni-hildesheim.de für Fragen zu kontaktieren.

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Appell aus der Wissenschaft: Mehr Kinderschutz in der Corona-Pandemie

Posted on März 30, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen |

Wissenschaftler*innen aus ganz Deutschland, die im Kontext Kinderschutz forschen, haben einen Zwischenruf veröffentlicht.

Er richtet sich an Politiker*innen im Bund und in den Ländern und will auf die derzeit bedenkliche Entwicklung der Jugendhilfe aufmerksam machen. Gefordert wird, dass der Schutzauftrag der Jugendhilfe auch in der Krise weiter ausgeführt wird.

Appell aus der Wissenschaft: Mehr Kinderschutz in der Corona-Pandemie

Interview mit Initiatorin Prof. Dr. Maud Zitelmann: „Kinderschutz in der Corona-Krise – Große Sorge über die Situation gefährdeter Kinder“

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FDP fordert Elterngeld für Pflegeeltern

Posted on März 27, 2020. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen auch Pflegeeltern in den Genuss vom Elterngeld kommen. In einem Antrag (19/17473) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der in Paragraf 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelte Anspruch auf Pflegeeltern, die ein Pflegekind in Vollzeit aufnehmen, ausgeweitet wird. Das Pflegegeld soll auf das Elterngeld angerechnet werden, so dass die Summe aus beiden Leistungen nie höher als der Elterngeldbetrag vergleichbarer leiblicher Eltern und den Höchstbetrag des Elterngeldes nicht überschreitet. Die Auszahlung des Elterngeldes soll analog zu den Regelungen zum Basiselterngeld und zum Elterngeld Plus auf zwölf beziehungsweise 28 Monate nach Aufnahme des Pflegekindes begrenzt werden.

Die Liberalen verweisen in ihrem Antrag darauf, dass die maximale Höhe des Pflegegeldes gemäß der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge derzeit bei 966 Euro liegt, der Höchstbetrag des Elterngeldes hingegen auf 1.800 Euro. Die Differenz von bis zu mehreren hundert Euro zwischen Pflegegeld und Elterngeld führe dazu, dass sich in einigen Fällen Familien und Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen ein Pflegekind entscheiden, weil sie für die Betreuung eines Pflegekindes die eigene Berufstätigkeit zeitweilig reduzieren oder aussetzen möchten. Der Gesetzgeber sei deshalb aufgefordert, die Benachteiligung von Pflegeeltern gegenüber leiblichen Eltern aufzuheben. Für Kinder, insbesondere Säuglinge und Kleinkinder, sei ein Aufwachsen in familiären Strukturen besser als in Heimen oder Wohngruppen. Bundesweit mangele es jedoch an Pflegefamilien. Mit der Ausweitung des Elterngeldes würden potenzielle Pflegeeltern unterstützt, ein Pflegekind aufzunehmen und ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder auszusetzen, um mehr Zeit mit dem Pflegekind verbringen zu können.

Quelle: Heute im Bundestag vom 27.03.2020

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Hilfen für Care Leaver in Zeiten von Corona: Online-Beratung und Notfallfond

Posted on März 23, 2020. Filed under: Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie | Schlagwörter: , |

Der Careleaver e.V. und die Uni Hildesheim (Projekt CareHOPe) haben zusammen eine Notfallhilfe für Care Leaver eingerichtet, die zur Zeit in Schwierigkeiten stecken.

Gemeinsame Mitteilung der Universität Hildesheim und des Careleaver e.V. vom 23.03.2020

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Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Pflegekinderhilfe

Posted on März 19, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen |

Die Regelungen aufgrund des Corona-Virus haben weitreichende Auswirkungen auf die Bevölkerung. Neben Hygienemaßnahmen ist die Einschränkung der sozialen Kontakte das wichtigste Instrument in der Bekämpfung der Pandemie.

Der PFAD Bundesverband gibt auf seiner Website Antworten auf einige Fragen, die Auswirkungen auf Kontakte im Rahmen der Pflegekinderhilfe betreffen.

Link

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Neue PFAD Broschüre: „Und dann blieb Leon bei uns“

Posted on März 18, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Viele Kinder sind ab und an bei ihren Großeltern oder anderen Verwandten zu Besuch. Manche Kinder wachsen sogar bei ihnen auf. Es ist nichts Ungewöhnliches, wenn ein Kind nicht bei seinen Eltern, sondern anderen Personen aus seinem unmittelbaren verwandtschaftlichen Umfeld lebt.

In unserer neuen Broschüre „Und dann blieb Leon bei uns“ werden typische Konstellationen dargestellt, wie es zu Verwandtenpflege kommt.

Wir beantworten u.a. Fragen zur Unterhaltssicherung und dazu, ob Verwandtenpflege auch eine Hilfe zur Erziehung sein kann. Wir erklären, welche Erwartungen ein Jugendamt hat und wer welche Anträge stellen darf.

Die Broschüre kann zum Preis von 3 Euro plus Versandkosten bestellt werden beim PFAD Bundesverband: info@pfad-bv.de

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16. Internationale Konferenz der EUSARF „The Perspective of the Child“ am 01.-04.09. in Zürich

Posted on März 15, 2020. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, International, Jugendhilfe, Netzwerke |

Vom 01.-04.09.2020 findet in Zürich die 16. Internationale Konferenz der EUSARF statt.

Im Zentrum der Vorträge, Symposien und Workshops wird die Perspektive der Kinder und ihre Relevanz für die Kinder- und Jugendhilfe stehen. Die Konferenz richtet sich an Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen der Kinder- und Jugendhilfe.

nähere Informationen

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20 Jahre Fachzentrum für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt

Posted on März 10, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Netzwerke, Pflegefamilie, Sachsen-Anhalt, Veranstaltungen |

Am 11. März 2020 feiert das Fachzentrum für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt in Trägerschaft der Stiftung Ev. Jugendhilfe in Bernburg (Saale) mit einer festlichen Auftaktveranstaltung sein 20-jähriges Jubiläum.

Festreden halten Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, die Leiterin des Fachzentrums Birgit Patricia Eilenberger und Kathrin Kube, die Vorsitzende des Landesverbandes für Pflege- und Adoptiveltern Sachsen-Anhalt.

nähere Informationen

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Votum für Abschaffung des Kostenbeitrags

Posted on März 10, 2020. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/AW) Die Forderung der FDP- und Linksfraktion nach einer Abschaffung des Kostenbeitrags von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien ist bei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen.

Vier der sechs geladenen Experten unterstützten einen entsprechenden Antrag der FDP (19/10241) und einen Gesetzentwurf der Linken (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Nach der aktuellen Gesetzeslage können junge Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegeeinrichtung oder einer Pflegefamilie befinden, zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens, das sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, herangezogen werden.

Sowohl Markus Dostal vom Projekt Petra als auch Björn Hagen vom Evangelischen Erziehungsverband, Rechtsanwältin Gila Schindler von der Kanzlei für soziale Unternehmen, Carmen Thiele vom Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und die Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sprachen sich übereinstimmend dafür aus, auf die Kostenheranziehung zu verzichten. Sie schlossen sich der Argumentation der FDP- und der Linksfraktion an, dass jungen Menschen nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden dürften, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen zu können. Zudem würde die Kostenheranziehung demotivierend auf die jungen Menschen wirken, die auf die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien. Sie erschwere außerdem die Bildung eines finanziellen Vermögens und somit die Verselbstständigung der betroffenen jungen Menschen. Auch die Öffnungsklausel in Paragraf 94 SGB VIII, die es ermöglicht, auf die Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, sei problematisch. Zum einen führe dies zu einem höheren Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern, zudem werde von dieser Möglichkeit in den Bundesländern höchst unterschiedlich Gebrauch gemacht.

Abweichend von den anderen Experten sprach sich der Rechtswissenschaftler Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin gegen eine völlige Abschaffung des Kostenbeitrags aus, sondern plädierte für dessen „deutliche“ Verringerung auf beispielsweise 25 Prozent. Wiesner argumentierte, eine Vollversorgung aus öffentlichen Mitteln, die die Einnahmen der jungen Menschen völlig unberücksichtigt lasse, verstoße gegen das Grundprinzip des Nachrangs der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Zudem helfe dies jungen Menschen auch nicht, zu lernen, dass Kost und Wohnung mit Aufwendungen verbunden sind. Auch junge Menschen, die bei ihren Eltern leben, würden nicht selten Anteile ihres Einkommens zu Hause abgeben. Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag wies darauf hin, dass auch in Familien, in denen der Lebensunterhalt durch die Eltern sichergestellt wird, das zivilrechtliche Unterhaltsrecht gelte und das regelmäßige Einkommen der Kinder bis zu einem Betrag zwischen 90 und 100 Euro auf den Unterhalt der Eltern angerechnet werde. Um keine Schlechterstellung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Herkunftsfamilien herbeizuführen, sollte eine Anpassung des Kostenbeitrags nur „vorsichtig erfolgen“. Der Kostenbeitrag sollte deshalb 50 Prozent des regelmäßigen Einkommens nicht unterschreiten.
Die übrigen Sachverständigen sahen eine bloße Absenkung des Kostenbeitrags wie von Wiesner und Offer vorgeschlagen kritisch. Dies würde zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und somit zu höheren Kosten führen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 10.03.2020

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Das Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Eine Arbeitshilfe für Jugendämter, Vormund*innen und Betreuer*innen

Posted on März 8, 2020. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Asylantrag: ja oder nein? Welche alternativen aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten gibt es? Was können Argumente für eine (schnellst mögliche) Asylantragstellung sein? Was gilt es bei einem Asylantrag für unbegleitete Minderjährige aus sogenannten “sicheren Herkunftsländern” zu beachten? Welche Auswirkungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht gibt es bei einer Vormundschaftsbestellung über das 18. Lebensjahr hinaus? Wie gestaltete sich das Anhörungssetting.

Diese und viele weitere Fragen beantwortet die vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. publizierte Arbeitshilfe für Jugendämter, Vormundinnen und Betreuerinnen. Die 35-seitige Arbeitshilfe kann kostenfrei beim BumF heruntergeladen und bestellt werden.

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Ehepaar haftet nach erfolgloser Auslandsadoption für Kindesunterhalt

Posted on März 5, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Ein Ehepaar aus dem Rheinland, das ein Kind aus Thailand adoptieren wollte, sich während der sechsmonatigen Adoptionspflegezeit aber entschied, das fünfjährige Mädchen doch nicht anzunehmen, muss Kosten für den Lebensunterhalt des hiernach in einer Einrichtung im Kreis Euskirchen untergebrachten Kindes erstatten. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 3. März 2020 entschieden und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt, das die Klage des Ehepaars gegen einen Kostenbescheid der Stadt Dormagen über rund 38.000 Euro hinsichtlich der allein für den Zeitraum Juli 2014 bis Februar 2015 zu erstattenden Leistungen abgewiesen hatte.

Die Kläger beabsichtigten im Jahr 2014, ein fünfjähriges Mädchen aus Thailand zu adoptieren, das bereits wenige Wochen nach der Geburt von seiner Mutter in ein Kinderheim gegeben worden war. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Auslandsadoptionen mussten die Kläger im Vorfeld eine vom Jugendamt öffentlich zu beurkundende Erklärung abgeben, nach der sie bereit sind, das vorgeschlagene Kind anzunehmen. Aufgrund dieser Erklärung sind Adoptionsbewerber außerdem verpflichtet, etwa im Fall des Scheiterns der Adoption während der vorausgehenden sechsmonatigen Adoptionspflege, sämtliche durch öffentliche Mittel aufgewendeten Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich der Unterbringung, der Ausbildung, der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreise des Kindes zu erstatten. Nachdem es bereits nach der Übernahme des Mädchens in Thailand zu Problemen aufgrund „widerspenstigen Verhaltens“ gekommen war, reisten die Kläger gleichwohl mit ihm zurück nach Deutschland. Hier sahen sie sich nach einigen Wochen mit der Erziehung und Betreuung des Kindes überfordert, so dass sie zur Adoption nicht mehr bereit waren und stattdessen die baldige Rückführung des Kindes nach Thailand anstrebten. Dies kam jedoch unter anderem aus Gründen des Kindeswohls nicht in Betracht. Das Mädchen wurde daraufhin in einer Einrichtung untergebracht, in der nur wenige Kinder in häuslicher Umgebung betreut werden. Die Kläger hielten den Bescheid, mit dem sie zur Erstattung der Unterbringungskosten sowie von Kosten für Krankenversicherung und Dolmetscher in Höhe von ca. 5.000 Euro monatlich herangezogen worden sind, für rechtswidrig. Die Urkundsperson des Jugendamtes habe sie bei Abgabe der Erklärung mit dem Hinweis, es könne „teuer“ werden, nur unzureichend über die sechsjährige Haftungsdauer aufgeklärt. Sie hätten angenommen, im Fall des Scheiterns der Adoption höchstens sechs Monate für entstehende Unterhaltskosten einstehen zu müssen, und seien außerdem von der Möglichkeit einer kurzfristigen Rückführung des Kindes in sein Heimatland ausgegangen. Vom ebenfalls beteiligten Landesjugendamt seien zudem vor Abgabe der Erklärung etwaige Verhaltensauffälligkeiten des Mädchens nicht hinreichend aufgeklärt worden.

Zur Begründung hat der 12. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die von den Klägern geltend gemachten, von der Beklagten aber bestrittenen Verstöße der Urkundsperson gegen Belehrungs- und Aufklärungspflichten könnten schon deswegen nicht zum Erfolg der Klage führen, weil diese nicht die Unwirksamkeit der die Haftung begründenden Erklärung zur Folge hätten, sondern allenfalls Schadensersatzansprüche wegen Amtshaftung auslösen könnten. Solche Schadensersatzansprüche, die der Geltendmachung einer Kostenerstattung entgegenstehen könnten, seien im Übrigen aber nicht gegeben. Dies habe das für die Entscheidung über die entsprechenden Amtshaftungsansprüche zuständige Oberlandesgericht Köln mittlerweile rechtskräftig entschieden. Selbst eine unzureichende Aufklärung unterstellt, sei dies jedenfalls nicht ursächlich für den Schaden, weil sich die Kläger dessen sowie der Unsicherheiten hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der Haftung auch nach ihrem eigenen Vorbringen bewusst gewesen seien und gleichwohl die beurkundete Erklärung abgegeben hätten. Die insgesamt möglicherweise existenzgefährdende Höhe der Erstattungsbeträge stehe der Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung nicht entgegen.

Der Beschluss, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abgelehnt worden ist, ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 12 A 1353/17 (I. Instanz VG Düsseldorf 19 K 6164/15).

Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 04.04.2020

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Neue Koordinierungsstelle des Careleaver e.V.

Posted on März 4, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Seit dem 15. Februar gibt es eine Koordinierungsstelle des Careleaver e.V. in Freiburg. Careleaver, (pädagogische) Fachkräfte, Institutionen und Interessierte können sich mit Fragen rund um das Thema Leaving Care an die Koordinierungsstelle wenden, beispielsweise zur Kostenheranziehung oder Übergangsplanung.

Der Verein existiert bereits seit 2014. Als Selbstorganisation setzt er sich für die Belange von Careleavern ein. Durch die Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnten zudem drei hauptamtliche Mitarbeiter*innen eingestellt werden, die den Verein beim Erreichen seiner Ziele – Sensibilisierung für die Situation der Careleaver, Anstoßen von Veränderungen auf politischer Ebene und die Vernetzung und den Austausch von Careleavern – tatkräftig unterstützen.

Wer sind Careleaver?
Careleaver sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung (Wohngruppen, Pflegefamilien etc.) verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden.

Wer ist der Careleaver e.V.?
Der Careleaver e.V. entstand 2014 aus dem Careleaver-Netzwerk. Er ist die einzige bundesweite Interessenvertretung von (jungen) Menschen, die in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe aufgewachsen sind, und sich für ihre Rechte und Belange einsetzen

Quelle: Mitteilung des Careleaver e.V. vom 15.02.2020

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Buch-Tipp: „Ja, diese Kinder können wir lieben – Ein Bericht über 40 Jahre Adoptivfamilie“

Posted on März 3, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Publikationen |

Für ihr im Novumverlag erschienenes Buch „Ja, diese Kinder können wir lieben“ hat die Psychologin Paula Pokunda zahlreiche Ordner mit Dokumenten, amtlichen und privaten Briefen, Fotos, Notizkalender und Tagebücher einer Adoptivfamilie durchforscht.

Verlagsinfo: Für Phillip und Oliver sucht man Eltern und findet Annegret und Karl. Bei aller Liebe und rührendem Bemühen von beiden Seiten häufen sich die Probleme, ja Zerreißproben drohen. Ein ebenso spannender wie bewegender Bericht!

nähere Informationen

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Anhörung zum geplanten Adoptionshilfe-Gesetz

Posted on März 3, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Bei der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 02.03.2020 war die PFAD Fachreferentin Dr. Carmen Thiele als Sachverständige geladen und trug die Position des PFAD Bundesverbandes zum geplanten Adoptionshilfe-Gesetz vor.

Die gesamte Anhörung kann auf der Website des Bundestages angesehen werden.

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Neue PFAD Broschüre: „Pflegekinder werden erwachsen“

Posted on März 3, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Wenn Pflegekinder erwachsen werden, kann das ganz unterschiedlich verlaufen. Auf fast 50 Seiten der neuen PFAD Broschüre „Pflegekinder werden erwachsen“ werden nahezu alle möglichen Varianten beschrieben.

  • Welche Sozialleistungen stehen jungen Menschen zu – und wie beantragt man sie?
  • „„Das Pflegekind adoptieren? Die Adoption von Volljährigen, einschließlich der Volljährigenadoption mit den Wirkungen der Minderjährigenadoption wird als eine Option im Rahmen der Verselbstständigung behandelt.
  • „„Wie können sich Eltern neu organisieren, wenn Kinder flügge werden?

Zu diesen und vielen anderen Fragen finden Sie hier gute Informationen und praktische Anregungen.

Zu bestellen zum Preis von 3 Euro plus Versandkosten beim PFAD Bundesverband: info@pfad-bv.de

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