Archive for Juni 2016

Fachtag „Qualtitätsentwicklung in einer inklusiven Pflegekinderhilfe“ am 27.09. in Köln

Posted on Juni 30, 2016. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Das Aktionsbündnis „Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V.“ lädt zum Fachtag „Qualtitätsentwicklung in einer inklusiven Pflegekinderhilfe“ am 27.09. nach Köln ein.

Den Fachtag werden Dirk Schäfer, Nicole Weißelberg und Kathrin Weygandt, wissenschaftliche MitarbeiterInnen der Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen, wie folgt gestalten:

  • Input: Einblick in den aktuellen Stand des Praxisforschungsprojektes „Vermeidung von Exklusionsprozessen in der Pflegekinderhilfe“ gegeben
  • Parallele Expertinnenworkshops zu konkreten Empfehlungen (Handlungsoptionen) und Forderungen (Gesellschaft, Politik)
  • Resümierender Abschluss, in dem das Kooperationspotential zwischen Praxisforschung und Aktionsbündnis ausgelotet wird

Um Anmeldung per Mail bis zum 31.08. wird gebeten: aktionsbuendnis@inklusion-pflegekinder.de

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„Planung der Hilfe bei Pflegekindern mit Behinderung“ am 31.08. in Münster

Posted on Juni 30, 2016. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Um „Planung der Hilfe bei Pflegekindern mit Behinderung“ geht es in der Veranstaltung am 31.08. im LWL in Münster.

Wenn Kinder in einer Pflegefamilie aufgenommen werden, stehen alle Beteiligten vor großen Herausforderungen – und vielen Fragen. Was ist förderlich für die Entwicklung des Pflegekindes? Wie und wer plant die Hilfe? Wer zahlt die Fördermaßnahmen auch über das 18. Lebensjahr hinaus? Liegt beim Kind eine Behinderung vor, stellen sich weitere Fragen, die über den pflegerischen Zusatzbedarf hinausgehen. Darum geht es in der dritten Veranstaltung in dieser Reihe.

Referent ist der Sozialwissenschaftler Martin Gies, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Sozialwesen der FH Münster. Er hat sich mit der Sicht der Pflegeeltern auf die besondere Lebenssituation beschäftigt und daraus Impulse und Ideen abgeleitet, um die Hilfeplanung für Pflegekinder mit Behinderung weiterzuentwickeln.

nähere Informationen

Die Veranstaltungsreihe „Praxiswissen trifft Wissenschaft“ wendet sich an interessierte Fachkräfte, Studierende und Lehrende, die – im Anschluss an Impulsreferate – gemeinsam und auf Augenhöhe zu aktuellen Themen der Kinder- und Jugendhilfe diskutieren wollen.

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Artikel „Tschechien lockert Adoptionsverbot“

Posted on Juni 28, 2016. Filed under: International, Rechtliches | Schlagwörter: , |

n-tv.de berichtet am 28.06.2016 im Artikel „Tschechien lockert Adoptionsverbot“, dass das tschechische Verfassungsgericht das bisherige Adoptionsverbot für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner teilweise für ungültig erklärt hat.

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Careleaver: Positionspapier und Handlungsempfehlungen für Jugendhilfeträger

Posted on Juni 22, 2016. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Das Careleaver Kompetenznetz hat gemeinsam mit Careleavern und Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes LV Berlin e.V. und des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. Handlungsempfehlungen für freie und öffentliche Jugendhilfeträger erarbeitet.

Mit den Handlungsempfehlungen verfolgen sie das Ziel, die Übergänge aus der Jugendhilfe (in Einrichtungen und Pflegefamilien sowie ambulanten Hilfen) in ein eigenständiges Leben für die jungen Menschen zu verbessern. Die Empfehlungen basieren auf den Erfahrungen und Verbesserungsvorschlägen von Careleavern, und außerdem auf der Expertise von Fachkräften, die am „Übergang in die Verselbstständigung“ arbeiten.

Erreicht werden soll die Verbesserung der Übergänge u.a. durch eine verstärkte Zusammenarbeit aller am Übergang Beteiligter, außerdem durch die Sensibilisierung von Fachkräften und Pflegeeltern für die großen Herausforderungen, die Careleaver im Übergang zu bewältigen haben.

Sie möchten in diesem Zusammenhang auch auf das Positionspapier Unterstützung für Careleaver hinweisen, das der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. und das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. am 20.06.2016 gemeinsam veröffentlicht haben und an dem das Careleaver Kompetenznetz in beratender Funktion beteiligt war.

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Elternkreis FAS / FASD trifft sich in Viersen

Posted on Juni 22, 2016. Filed under: Adoptivfamilie, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Der Elternkreis FAS / FASD lädt alle Pflege- und Adoptiveltern, deren Kinder von einer Form der Fetalen Alkoholspektrumsstörung betroffen sind, ein.

Obwohl FASD mit mehreren Tausend Geburten pro Jahr allein in Deutschland eine häufige angeborene Behinderung darstellt, wird die Schädigung der Kinder oft erst spät, meist im Alter von 6 bis 8 Jahren, diagnostiziert. Hinter vielen Eltern liegt eine wahre Odyssee, bis sie endlich wissen, was der Grund für die Eigenheiten ihres Kindes ist.

Der Kreis richtet sich ausschließlich an Eltern. Für andere Interessierte ist die Gruppe  ausdrücklich nicht offen. Geplant ist der Austausch von Erfahrungen, Unterstützungsmöglichkeiten, Hilfen und Fachinformationen: Was macht die Kinder ruhiger? Was können sie lernen? Was können die Eltern tun? Ziel ist, sich gegenseitig zu stärken, zu unterstützen und voneinander zu lernen.

Die Initiative trifft sich in der Lebenshilfe Kreis Viersen, Büro der Schulintegration in der Heimbachstr. 19 a in 41747 Viersen, jeweils donnerstags am 22.09., 27.10., 24.11. und 15.12.2016 in der Zeit von 19.30 bis 21 Uhr.

Um Anmeldung bei Familie Kamphausen unter 0 21 63 / 499 70 82 oder FAS-Viersen@t-online.de wird gebeten. Sie stehen auch für weitere Informationen zur Verfügung.

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Kriminalstatistik: Gewalt an Kindern und Jugendlichen sinkt um bis zu 37 Prozent

Posted on Juni 20, 2016. Filed under: Forschung, Kinderschutz, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Die Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stellt sowohl eine gesellschaftliche Belastung als auch Herausforderung dar. Jede Gewalttat ist zu verurteilen. Jedes Kind und jede(r) Jugendliche wird körperlich und psychisch schwer geschädigt. Darum eignen sich die Zahlen des Bundeskriminalamtes nie für eine Erfolgsmeldung.

Aber – und das ist für den Kinderschutz eine gute Meldung – die Zahlen verbessern sich. Das heißt, im Vergleich zu den vergangenen Jahren sind viel weniger Kinder und Jugendliche von Gewalt betroffen. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2010 die Gewaltkriminalität gegen Kinder um 28 Prozent gesenkt werden konnte. Die gefährliche und schwere Körperverletzung sank im gleichen Zeitraum bei den bis 14-Jährigen um 24,7 Prozent und bei den bis 18-Jährigen um mehr als 37 Prozent.

Eine Entwicklung, die sich für alle Gewaltdelikte beobachten lässt und von der Zuversicht für die nächsten Jahre ausgehen kann. Die Zahlen finden Sie unter: http://www.kinderschutz-zentren.org/Mediengalerie/1465478603_-_Kriminalstatistik_2015.pdf

Gleichzeitig zeigt die Statistik aber auch ein neues Problemfeld auf: Die Zahlen belegen, dass das Internet als Tatmittel zum sexuellen Kindesmissbrauch eine immer größere Relevanz bekommt. Bei der Betrachtung der Fallzahlen fällt auf, dass diese in den letzten Jahren kontinuierlich steigen. Offensichtlich hat der Kinderschutz hier ein Problem. Auf der Seite http://www.chatten-ohne-risiko.net können Kinder und Jugendliche, Eltern und Pädagog(inn)en sich informieren, wie ein besserer Schutz möglich ist.

Quelle: Newsletter der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. vom 15.06.2016

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Artikel: „Ehepaar kämpft gegen das Jugendamt um Pflegesohn“

Posted on Juni 18, 2016. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Der Artikel „Ehepaar kämpft gegen das Jugendamt um Pflegesohn“ auf nordbayern.de vom 18.06.2016 berichtet über die Herausnahme eines Grundschülers nach über sechs Jahren aus seiner Pflegefamilie in Herzogenaurach. Nachdem der Junge vom Jugendamt danach zuerst in eine andere Pflegefamilie gebracht wurde, ist er nun in einer Wohngruppe untergebracht. Die ehemaligen Pflegeeltern versuchen mit juristischen Mitteln und fachanwaltlicher Unterstützung die Rückkehr des Kindes in ihre Familie zu erreichen.

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Kinder- und Jugendhilfe goes digital?! Herausforderungen und Potenziale der Digitalisierung für die Kinder- und Jugendhilfe

Posted on Juni 16, 2016. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Berlin. Die aktuelle Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) befasst sich mit der Digitalisierung des Alltags. Digitale Medien betreffen als fester Bestandteil der Gesellschaft auch die Kinder- und Jugendhilfe. Fachkräfte, Träger und Politik müssen sich mit den Potenzialen aber auch den Herausforderungen dieser Entwicklung auseinandersetzen. Mit seiner Stellungnahme möchte das BJK einen Dialog anstoßen, der das Bewusstsein für die Digitalisierung und die damit einhergehenden Ambivalenzen schärft.
Always On – das gilt heute für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: 9 von 10 Jugendlichen besitzen ein Smartphone und immerhin 47 % der Kinder im Schulalter haben ein Handy. Informationen sind inzwischen überall zugänglich und Kommunikationswege verändern sich durch mobile Endgeräte. „Im Zusammenhang mit der medialen Durchdringung des Alltags entstehen dringende Handlungsbedarfe. Es ist Teil der Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, sich frühzeitig und offensiv mit der Digitalisierung auseinanderzusetzen“ so Mike Corsa, Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums.

Digitale Medien sind Teil der Kinder- und Jugendhilfe geworden. Dabei entstehen durch digitale Kommunikation Möglichkeiten, Zielgruppen zu erreichen, die bisher nicht erreicht werden. Fachsoftware vereinfacht Dokumentation und Fallbearbeitung. Onlineberatung eröffnet für viele einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratungsmöglichkeiten, insbesondere auch bei schambesetzten Themen. Allerdings bergen beispielsweise die gleichzeitig private und dienstliche Nutzung von sozialen Medien wie Apps und Communities, mangelnde Aufklärung über Datenschutz oder technische Standardisierung von fachlichem Handeln Herausforderungen, denen durch professionelle Reflexion und verbindliche Regelungen begegnet werden muss.

Die Stellungnahme „Digitale Medien – Ambivalente Entwicklungen und neue Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe“ wendet sich diesen Fragen zu. Das BJK möchte Fachpraxis und Politik gleichermaßen informieren, aufmerksam machen und einen Dialog anstoßen, um mit Digitalisierung angemessen umzugehen. Auf der Homepage www.bundesjugendkuratorium.de steht die Stellungnahme zum Download bereit. Sie kann dort auch bestellt werden.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesjugendkuratoriums vom 16.06.2016

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Petition: Keine Einschränkung der Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für geflüchtete Jugendliche!

Posted on Juni 15, 2016. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Tausende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben es in Selbstständigkeit und Ausbildung geschafft. Dabei war Unterstützung nötig – doch diese ist nun in Gefahr: Bund und Länder verhandeln die Einschränkung der Hilfen. Daher sagt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Jugendliche ohne Grenzen: Spart nicht an der Zukunft!

Unterzeichnet hier für eine starke Jugendhilfe: https://weact.campact.de/petitions/keine-einschrankung-der-jugendhilfe-zukunftsperspektiven-fur-gefluchtete-jugendliche

Für Jugendliche aus Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen stehen auf der Homepage des Vereins die Unterschriftenlisten samt Übersetzung der Forderungen auf Dari, Englisch, Arabisch und Französisch zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Listen bitte an info@b-umf.de senden oder an +49 (0)30 82 09 743 – 9 faxen.

Bitte verbreiten Sie auch die Videobotschaften sowie den Facebook-Aufruf, damit gemeinsam möglichst viele Menschen erreicht werden können: https://www.facebook.com/bumfev/

Die Forderungen in Kürze:

  • Keine Kürzung der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wer in betreuten Wohngruppen (§34 SGB VIII) statt großen Unterkünften mit geringer Betreuung lebt, hat deutlich bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsverlauf und gesellschaftlicher Teilhabe.
  • Hilfen für junge Volljährige (§41 SGB VIII) müssen vollumfänglich möglich sein. Sie sind essentiell, um die Erfolge von Schule und Jugendhilfe abzusichern.
  • Kinderrechte und Kinderschutzstandards müssen für geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne Einschränkung gelten. Sie brauchen einen besonderen Schutz vor Ausbeutung und Bedrohungen.

Mehr Informationen unter: www.b-umf.de und www.jogspace.net

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Neue PFAD-Broschüre: Was brauchen Pflegeeltern? Qualität in der Pflegekinderhilfe

Posted on Juni 15, 2016. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen |

Die neueste Broschüre „Was brauchen Pflegeeltern? Qualität in der Pflegekinderhilfe“ stellt alle wesentlichen Stationen einer Pflegeelternschaft dar und arbeitet dabei wichtige Gesichtspunkte heraus, auf die geachtet werden sollte. Es werden Orientierungshilfen gegeben und typische Fehler benannt. Bewerber und bereits tätige Pflegeeltern erhalten einen Überblick darüber, was sie an Unterstützung durch das professionelle Hilfesystem erwarten können, um die ihnen anvertrauten Kinder erfolgreich begleiten zu können.

Die Informationsbroschüre für Pflegefamilien enthält folgende Themen:
•    Pflegefamilie werden – Einleitung
•    Vorbereitung und Eignungsfeststellung
•    Der Vermittlungsprozess
•    Alltag in der Pflegefamilie und die Unterstützung
•    Übergänge
•    Was sonst noch passieren kann (Trennung/Scheidung, Krankheit/Tod der Pflegeeltern)

PFAD Bundesverband (Hrsg.), 35 Seiten, gefördert durch die Aktion Mensch (2016)
Zu bestellen für 3,00 EUR zuzügl. Versandkosten unter: info@pfad-bv.de

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2. Sommerfest der Pflege- und Adoptivfamilien am 18.06. in Halle/Saale

Posted on Juni 15, 2016. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Sachsen-Anhalt, Veranstaltungen |

Der Verein PFAD Pflege-und Adoptivfamilien Sachsen-Anhalt e.V. lädt gemeinsam mit dem Pflegekinderdienst der Stadt Halle/Saale zum Sommerfest ein.

Neben den Vereinsmitgliedern sind selbstverständlich alle Pflege-und Adoptivfamilien sowie weitere Interessierte herzlich willkommen.

Das Fest mit einem bunten Programm für Groß und Klein findet am Samstag, den 18.06.2016 von 14 bis 18 Uhr im Bürgerhaus alternative in der Gustav Bachmann Straße 33 in 06130 Halle/Saale statt.

Für das leibliche Wohl sorgt der Humanistische Regionalverband.

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Artikel „Wenn die leiblichen Eltern eine Gefahr fürs Kind sind“

Posted on Juni 14, 2016. Filed under: Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Der Artikel „Wenn die leiblichen Eltern eine Gefahr fürs Kind sind“ aus der Welt vom 14.06.2016 thematisiert die Pläne der Bundesfamilienministerin, das Recht von Pflegekinder auf Verbleib in ihrer Pflegefamilie zu stärken:

„…Jederzeit, wenn die Eltern meinen, sich stabilisiert zu haben, können sie verlangen, ihr Kind wieder zu sich zu nehmen. Oft unterstützen sie die Jugendämter darin, denn sie wissen, für Familienrichter ist die Hürde immens hoch, gegen den Willen der Eltern ein Kind in der Pflegefamilie zu belassen.
Für die Kinder aber ist das eine Katastrophe. Sie leben in ständiger Ungewissheit und wissen nie, ob sie auf Dauer in ihrem neuen Zuhause bleiben dürfen….“

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Anwaltskammer für Kinder

Posted on Juni 8, 2016. Filed under: Netzwerke, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen |

Nahezu zeitgleich stellt der Bundesvorstand des Verbandes Anwalt des Kindes e.V. (VAK) sein Konzept zur Unterstützung von Bindungs- und  Konfliktfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen im Kindschafts- und Jugendrecht am 08.06.2016 der Kinderkommission des Bundestages und der Abteilungsleiterin für Jugend und Familien des BMFSFJ vor und bittet damit die Legislative gemeinsam mit der Exekutiven eine Anwaltskammer für Kinder zu schaffen, um diesen endlich das notwendige, unabhängige Gehör im Familienrecht zu verschaffen.

„Mit dem heute vorgestellten Maßnahmepaket bieten wir“, so Familienrichter a.D. Hans Christian Prestien, Ehrenvorsitzender des VAK e.V., „den Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen ebenso wie dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend unsere ausdrückliche Unterstützung für eine moderne Familienpolitik und zur Schaffung von Voraussetzungen für eine glückliche Kindheit, für starke und gesunde Familiensysteme und für eine wachsende Bindungs- und Konfliktfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, an“.

„So regen wir z.B. an“, ergänzt David Klewin, Bundesvorsitzender des VAK e.V., „anstelle der §§ 158 FamFG und 69 JGG möge eine Anwaltschaft für Kinder als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts einzurichten“.
Eine Kinderanwaltskammer gewissermaßen, die für eine qualifizierte Gewährleistung der Menschen- und Grundrechten der Kinder in jedem Einzelfall behördlicher und gerichtlicher Intervention sorgt und bei  rechtswidrigen Eingriffen in Grundrechte des Kindes durch Behörden oder Gerichte wird die Haftung des Staates in Form von Schadensersatz und Schmerzensgeldzahlungen dem Kind gegenüber unabhängig vom Verschulden der Bediensteten in § 839 BGB verankert. Diese Anwaltschaft für das Kind möge gesetzlich autorisiert werden um Ansprüche dieser Art von Amts wegen für die betroffenen Kinder geltend zu machen.

Quelle: Pressemitteilung des Verbandes Anwalt des Kindes vom 08.06.2016

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Vorlesung “Bildung – Schule – Pflegekinderhilfe” am 07.07. an der Universität Hildesheim

Posted on Juni 7, 2016. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Niedersachsen, Pflegefamilie, Schule, Veranstaltungen |

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie veranstaltet 2016 wieder eine Ringvorlesung zum Themenbereich “Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege”. Die öffentlichen Veranstaltungen der Ringvorlesung sollen Studierende und Lehrende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jugendämtern, von freien Trägern der Kinder– und Jugendhilfe und – nicht zuletzt – Pflegeeltern unter dem Oberthema „Vollzeitpflege“ zusammenführen. Eine Teilnehmergebühr wird nicht erhoben.

Am 07. Juli 2016 referieren an der Universität Hildesheim:

  • Ralph Gehrke (Buchautor):
    Bildung – Schule – Pflegekinderhilfe
  • Benjamin Strahl (Universität Hildesheim):
    Pflegekinderbiographie und Schulkarriere – zum Zusammenspiel zwischen Fremdplatzierung und schulischem Erleben

Informationsflyer

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Artikel: „Kind bei Pflegeeltern: Man kann das mit einer Amputation vergleichen“

Posted on Juni 6, 2016. Filed under: Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Der Spiegel Online Artikel „Kind bei Pflegeeltern: Man kann das mit einer Amputation vergleichen“ vom 06.06.2016 gibt Einblick in die Geschichte der 33-jährigen Nadine, deren Tochter in einer Pflegefamilie lebt.

Viele verstehen nicht, dass ich nicht wie eine Löwin um mein Kind kämpfe“, sagt Nadine. „Aber ich weiß: Sie hat es gut bei den Pflegeeltern. Dafür stelle ich meine eigenen Wünsche und Ansprüche zurück.

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Kinofilm „Brown Bread: the story of an adoptive family“ online

Posted on Juni 3, 2016. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, International, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: |

Der prämierte Kinofilm „Brown Bread: the story of an adoptive family“ ist jetzt bestellbar und online zugänglich.

Er erzählt, wie sechs Kinder mit ganz unterschiedlicher ethnischer und sozialer Herkunft zusammen in einer amerikanischen Familie aufwachsen. Der Film ist die persönliche Auseinandersetzung der Filmemacherin Sarah Gross damit, wie Adoption ihre Familie und Lebensanschauung geprägt hat.

DVD Bestellungen (Europa): contact@brownbreadthefilm.com

Streaming (Europe):  https://stream.realeyz.de/media/Brown+Bread/0_687v0927

Flyer zum Film

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Ratgebern für Flüchtlingseltern und Flüchtlingshelfer der Bundespsychotherapeutenkammer

Posted on Juni 2, 2016. Filed under: Fachkräfte, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wendet sich mit zwei neu erschienenen Ratgebern an Flüchtlingshelfer und Flüchtlingseltern.

Der BPtK-Ratgeber „Wie kann ich traumatisierten Flüchtlingen helfen“ richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Helfer, die wissen möchten, wie sich traumatische Erkrankungen bemerkbar machen und wie sie mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen umgehen können, die Schreckliches erlebt haben.

Der BPtK-Ratgeber „Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?“ wendet sich an Eltern von Flüchtlingskindern, die wissen möchten, wie sie ihrem Kind helfen können, wenn es Schreckliches erlebt hat. Der Ratgeber enthält Informationen darüber, wie sich traumatisierte Kinder je nach Alter verhalten und zeigt an vielen konkreten Situationen, wie Eltern richtig reagieren können.
Die BPtK hat diesen Ratgeber auch ins Arabische übersetzen lassen. Außerdem liegt eine englischsprachige Version vor.

Die Ratgeber können auf der Homepage der BPtK heruntergeladen sowie bei der BPtK in gedruckter Form bestellt werden.

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Im Jahr 2015 verfügten bayerische Familiengerichte in 3.287 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls

Posted on Juni 1, 2016. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Im Laufe des Jahres 2015 wurden insgesamt 3 287 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 744 Buben und 1 543 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1 731 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1 666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.

Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.

Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2015 in insgesamt 3 287 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4 119). In
1 744 Fällen waren Jungen und in 1 543 Fällen Mädchen betroffen. In 1 731 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 686 Fällen der vollständige und in 1 045 Fällen teilweise. Das heißt die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs.
3 Nr. 6 BGB) übertragen.

Des Weiteren wurde in 912 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 228 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 416 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 01.06.2016

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