Steuerliche Änderungen in der Kindertagespflege ab 2009
Das Bundesministerium der Finanzen informiert über wichtige steuerliche Änderungen im Bereich der Kindertagespflege.
Ab dem 01. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art der Einnahmen ihre Einkünfte aus der Tagespflegetätigkeit versteuern.
Neben Antworten auf einzelne Fragen finden Sie hier ein Rechenbeispiel.
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